Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die Elternzeit vorzeitig abbrechen für Beschäftigungsverbot

Frage: Kann ich die Elternzeit vorzeitig abbrechen für Beschäftigungsverbot

Puppe 2

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Meine Frage, in meiner ersten Schwangerschaft habe ich vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen weil ich selbst eine 100% Schwerbehinderung habe und das Arbeiten in der Schwangerschaft für mich in der Gastronomie zu schwer gewesen wäre. Ich bin noch in Elternzeit bis September 018, bin jetzt wieder Schwanger und werde Anfang des Monats vom Arzt wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, wie und wann kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden und das Beschäftigungsverbot antreten? Kann ich dem Arbeitgeber sagen das ich zum 01.12.2017 die Elternzeit beenden möchte und einen Termin bei ihm haben möchte z. B. zum 05.12 und dann da mit ihm drüber sprechen und die Bescheinigungen abgeben für das Beschäftigungsverbot?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Elternzeit spielt ein Beschäftigungsverbot keine Rolle. Sie können auch nicht die Elternzeit vorzeitig beenden um dann in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Liebe Grüße NB


Lewanna

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Nein, das geht nicht. Das wäre Betrug! LG


la-floe

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hallo, dir steht kein Beschäftigungsverbot zu, weil du ja aktuell nicht geschützt werden musst weil eben nicht beschäftigt. Du kannst die EZ zum neuen Mutterschutz beenden, vorher nicht. Alles andere ist, wie schon gesagt, Betrug und gibt massig Ärger. floe


littlestarling82

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ich lese bei jedem zweiten Post nur noch Beschäftigungsverbot. das wird sowas von überstrapaziert das es die, die es wirklich brauchen bald auch nicht mehr kriegen. du bist doch eh momentan zuhause, mehr Schutz geht ja gar nicht! du möchtest praktisch weiter zuhause sitzen und aber Geld dafür bekommen...


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