Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ab November Elterngeld bekomme werde, frage ich mich ob es möglich ist. Vielen Dank und liebe Grüße MB

von MarB am 11.10.2023, 16:25



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo, 1. Natürlich dürfen Sie auch im Mutterschutz selbständig arbeiten. 2. Auch ein kleines Honorar müssen Sie ja bei der Steuer angeben. Und es wird auch beim EG berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2023



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Im nachgeburtlichem mutterschutz besteht für Arbeitnehmer ein komplettes Beschäftigungsverbot. Während des Elterngeldbezuges muss Einkommen angegeben werden. Ob das zu Kürzungen beim EG führt ist verschieden. Hängt ua von der Art der Zahlung ab, welches EG gewählt wurde und wie hoch der Verlust beim Einkommen ist. Sofern ein AG vorhanden ist, musst der auch jedem Nebenberuf zustimmen.

von Neverland am 11.10.2023, 18:47



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Honorartätigkeit ist aber kein Angestelltenverhältnis. Es kann daher im MuSchu ( den es da quasi gar nicht gibt) ausgeübt werden.

von desireekk am 12.10.2023, 13:18



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Das wäre ja lustig, wenn eine frischgeborene Mutter nicht arbeiten dürfte: Keine Wäsche waschen, ihr Kind nicht baden, nicht Gemüse schnippeln.... Nein, sie darf arbeiten bis zum Umfallen, aber sie darf in keinem Arbeitsverhältnis angestellt sein.

von Pamo am 12.10.2023, 16:09



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Da die Userin von Mutterschutz schreibt, besteht ja die Frage ob sie einen Arbeitnehmer hat. Hausfrauen. Selbsständige haben keinen Mutterschutz, warum spricht die Userin also von Mutterschutz? Deshalb schrieb ich extra, absolutes Beschäftigungsverbot im nachgeburtlichem Mutterschutz. Hausarbeit fällt unter Einstellung/Beschäftigung?

von Neverland am 12.10.2023, 17:29



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Status Arbeitnehmer, Selbstständig oder Hausfrau?

von Neverland am 12.10.2023, 17:32



Antwort auf: Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo, Vielen Dank erstmal für ihre Antworten. Ich bin angestellt, deswegen bin ich im Mutterschuzt. Dieser Honorartätigkeit aber hat nicht mit meiner Anstellung zu tun, kommt nur einmal pro jahr, es ist keine Nebenberuf oder gibt es ein sonstigen Arbeitsverhältnis.

von MarB am 12.10.2023, 17:45



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