Frage:
Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Hallo Frau Bader,
ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ab November Elterngeld bekomme werde, frage ich mich ob es möglich ist.
Vielen Dank und liebe Grüße
MB
von
MarB
am 11.10.2023, 16:25
Antwort auf:
Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Hallo,
1. Natürlich dürfen Sie auch im Mutterschutz selbständig arbeiten.
2. Auch ein kleines Honorar müssen Sie ja bei der Steuer angeben. Und es wird auch beim EG berücksichtigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.10.2023
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Im nachgeburtlichem mutterschutz besteht für Arbeitnehmer ein komplettes Beschäftigungsverbot. Während des Elterngeldbezuges muss Einkommen angegeben werden. Ob das zu Kürzungen beim EG führt ist verschieden. Hängt ua von der Art der Zahlung ab, welches EG gewählt wurde und wie hoch der Verlust beim Einkommen ist. Sofern ein AG vorhanden ist, musst der auch jedem Nebenberuf zustimmen.
von
Neverland
am 11.10.2023, 18:47
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Honorartätigkeit ist aber kein Angestelltenverhältnis. Es kann daher im MuSchu ( den es da quasi gar nicht gibt) ausgeübt werden.
von
desireekk
am 12.10.2023, 13:18
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Das wäre ja lustig, wenn eine frischgeborene Mutter nicht arbeiten dürfte: Keine Wäsche waschen, ihr Kind nicht baden, nicht Gemüse schnippeln....
Nein, sie darf arbeiten bis zum Umfallen, aber sie darf in keinem Arbeitsverhältnis angestellt sein.
von
Pamo
am 12.10.2023, 16:09
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Da die Userin von Mutterschutz schreibt, besteht ja die Frage ob sie einen Arbeitnehmer hat. Hausfrauen. Selbsständige haben keinen Mutterschutz, warum spricht die Userin also von Mutterschutz? Deshalb schrieb ich extra, absolutes Beschäftigungsverbot im nachgeburtlichem Mutterschutz. Hausarbeit fällt unter Einstellung/Beschäftigung?
von
Neverland
am 12.10.2023, 17:29
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Status Arbeitnehmer, Selbstständig oder Hausfrau?
von
Neverland
am 12.10.2023, 17:32
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Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung
Hallo,
Vielen Dank erstmal für ihre Antworten.
Ich bin angestellt, deswegen bin ich im Mutterschuzt. Dieser Honorartätigkeit aber hat nicht mit meiner Anstellung zu tun, kommt nur einmal pro jahr, es ist keine Nebenberuf oder gibt es ein sonstigen Arbeitsverhältnis.
von
MarB
am 12.10.2023, 17:45