Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schule nach Entbindung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schule nach Entbindung

Pascello

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Hallo Frau Bader, Meine Freundin befindet sich im letzten Ausbildungsjahr zur Altenpflegerin. Am 23.5.18 hat sie unseren Sohn entbunden und befindet sich im Mutterschutz. Am 11.06.18 beginnt der nächste Schulblock, den sie gerne besuchen würde. Ich befinde mich seit der Geburt in Elternzeit und würde mich um den kleinen kümmern. Darf sie also trotz Mutterschutz die Schule besuchen, denn das würde sich ja positiv auf die Fehlzeiten auswirken


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach meinem Dafürhalten darf sie. Schule ist keine Arbeitstätigkeit. Liebe Grüße NB


mellomania

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der nachgeburtliche mutterschutz ist unrüttelbar. auf den vorgeburtlichen kann die frau verzichten, aber auf den nachgeburtlichen nicht.


Mitglied inaktiv

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Für Schülerinnen oder Studentinnen ist die Schutzfrist nach der Entbindung im Unterschied zu Beschäftigten nicht verbindlich. Ihre Schule oder Hochschule darf Sie Ihre schulische oder hochschulische Ausbildung fortsetzen lassen, wenn Sie dies ihr gegenüber ausdrücklich verlangen. Sie können diese Erklärung jedoch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756


Pascello

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Heißt dass dann, sie darf also auch in einer Ausbildung, nach der Geburt den Schulblock besuchen?


Mitglied inaktiv

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Ja, wenn sie es ausdrücklich wünscht, soll sie das schriftlich der Schule vorlegen, dann kann sie den Blockunterricht besuchen. Auch in der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Ob sie körperlich dazu in der Lage ist, das wird sie ja sehen.


mellomania

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dass azubis als schüler zählen war mit nicht klar.


-Talia-

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Ich glaube, dass Auszubildende, die keine schulische Ausbildung machen, sondern eine betriebliche mit Schulblöcken als Beschäftigte zählen und daher NICHT auf den nachgeburtlichen Mutterschutz verzichten dürfen. Aber vielleicht gibt es da auch eine Ausnahme, dass man zur Schule darf??


Mitglied inaktiv

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Deine Freundin darf auch im Mutterschutz nach der Geburt zur Berufsschule gehen und auch Prüfungen ablegen. Es besteht allerdings ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Mangelgeburten unter 2500g verlängert sich übrigens der nachgeburtliche Mutterschutz.


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