auf der Reise
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Wäre ich nicht schwanger, würde der Vertrag mit größter Wahrscheinlichkeit in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt (passiert in dem Betrieb eigentlich immer). Wenn alles gut läuft, werde ich aber ca. 3 Monate vor Vertragsende entbinden. Ich überlege, ob ich einfach in Elternzeit gehe und dann halt arbeitslos werde. (für mich allerdings ein sehr ungewohntes Gefühl, ich habe bisher eigentlich immer gearbeitet) Alternativ überlege ich, ob ich tatsächlich nach nur zwei oder drei (!) Monaten wieder Teilzeit anfangen möchte - sofern mir der Betrieb dann eine Verlängerung anbietet. Meine Fragen: 1.a) Wie sähe eine solche Verlängerung aus - wäre das dann ein normaler Vollzeitvertrag, obwohl ich dann in Teilzeit gehen würde? Oder ein Teilzeitvertrag, d.h. ohne Recht auf spätere Wieder-Aufstockung? Oder ist das Verhandlungssache? 1.b) Wäre es überhaupt vorteilhaft, den "neuen" Vertrag nahtlos an den alten anschließen zu lassen... oder wäre es egal, ob ich zwischen 1-2 (oder 10?) Monate arbeitslos wäre? 1.c) Sonst noch etwas, das ich beachten sollte? 2.a) Was, wenn ich dann doch feststellen würde, daß mein Kind oder ich es nicht "packen"? Ich habe ja immer noch Anrecht auf Elternzeit. Dürfte ich die dann doch noch geltend machen? 2.b) Oder meine Arbeitszeit kürzen (auf wie wenige Stunden?)? 2.c) ... unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen? Herzlichen Dank!!!
Hallo, wesentlich zur Beantwortung Ihrer Frage ist, ob sie ein Anspruch auf Verlängerung haben. Das kann ich dem Text nicht entnehmen. Ich gehe jetzt bei der Beantwortung mal davon aus, dass das nicht der Fall ist. 1.a. Das kommt darauf an, was vereinbart wird. b. Nicht vorteilhaft 2. Ja, Antragsfrist 7 Wochen b. Das kommt auf die Anzahl der AN an c. Kann man nicht allgemein sagen Liebe Grüße NB
mellomania
wieviele mitarbeiter habt ihr? ob verlängert wird weißt du ja nicht. von daher musst du dich rechtzeitig arbeitssuchend melden. die elternzeit kannst du nur bis vertragsende melden. darüber hinaus nicht (sollte nicht verlängert werden). heißt wenn du nach 2 monaten wieder teilzeit arbeiten möchtest, musst du ja vorher klären ob verlängert wird. das muss dir ja rechtzeitig gesagt werden. erst dann kannst du final planen. wenn verlängert wird gehst du normal in elternzeit und fängst irgendwann in dieser eine tz an wenn das genehmigt wird, daher fragte ich nach er anzahlt der mitarbeiter und wenn nicht verlängert wird meldest du dich beim amt, meldest elternzeit bis vertragsende und bist danach hausfrau mit elterngeldbezug. wann bekommst du gesgat ob verlängert wird? drei monate vor ende des vertrages solltest du dich auf jeden fall melden beim amt wenn du bis dahin nix gehört hast. selbst wenn dann später noch verlängert wird. einfach um sicher zu gehen dass du alles fristgemäß machst.
WonderWoman
1.a) verhandlungssache 1.b) wenn du elterngeld beziehst, bist du nicht arbeitslos 2. das kommt drauf an, wie punkt 1 ausgestaltet wird beachte die fristen
Mitglied inaktiv
Du hast nur solange Elternzeit, wie offiziell dein AV läuft. Arbeitslosengeld kannst du nicht bekommen, wenn du dein baby betreust. Versichert wärst du außerdem nur solange wie du Elterngeld beziehst.
auf der Reise
PS: Noch mal zur Klärung von Frage 2: Inwiefern hat man bei einem verlängerten Vertrag (oder gar an einer neuen Stelle) ein Recht auf Elternzeit - oder die Stelle zu verlieren? Ich verstehe, daß man das 'mißbrauchen' könnte [Stelle suchen, dann gleich Elternzeit beantragen und erst Monate später zur Arbeit kommen], andererseits ist ja nicht vorherzusehen, wie gut kleine Kinder mit der Betreuung durch Dritte klarkommen. 3. Wo liegt die Mitarbeiterzahl-Grenze, die für mich wichtig ist? Es ist ein mittelgroßer Betrieb; die genaue Mitarbeiterzahl kenne ich nicht - schätzungsweise über 100, vermutlich sogar über 150.
Felica
Ich würde mit dem AG sprechen. Wenn die Wert auf dich als AN legen, dann sollte die Vertragsverlängerung oder entfristung kein Problem sein. Auch jetzt vor Geburt nicht. Wenn AG sich weigert, dann weißt du woran du bist. In dem Falle würde ich die Zeit mit EG nutzen um mir etwas neues zu suchen.
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