auf der Reise
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Wäre ich nicht schwanger, würde der Vertrag mit größter Wahrscheinlichkeit in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt (passiert in dem Betrieb eigentlich immer). Wenn alles gut läuft, werde ich aber ca. 3 Monate vor Vertragsende entbinden. Ich überlege, ob ich einfach in Elternzeit gehe und dann halt arbeitslos werde. (für mich allerdings ein sehr ungewohntes Gefühl, ich habe bisher eigentlich immer gearbeitet) Alternativ überlege ich, ob ich tatsächlich nach nur zwei oder drei (!) Monaten wieder Teilzeit anfangen möchte - sofern mir der Betrieb dann eine Verlängerung anbietet. Meine Fragen: 1.a) Wie sähe eine solche Verlängerung aus - wäre das dann ein normaler Vollzeitvertrag, obwohl ich dann in Teilzeit gehen würde? Oder ein Teilzeitvertrag, d.h. ohne Recht auf spätere Wieder-Aufstockung? Oder ist das Verhandlungssache? 1.b) Wäre es überhaupt vorteilhaft, den "neuen" Vertrag nahtlos an den alten anschließen zu lassen... oder wäre es egal, ob ich zwischen 1-2 (oder 10?) Monate arbeitslos wäre? 1.c) Sonst noch etwas, das ich beachten sollte? 2.a) Was, wenn ich dann doch feststellen würde, daß mein Kind oder ich es nicht "packen"? Ich habe ja immer noch Anrecht auf Elternzeit. Dürfte ich die dann doch noch geltend machen? 2.b) Oder meine Arbeitszeit kürzen (auf wie wenige Stunden?)? 2.c) ... unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen? Herzlichen Dank!!!
Hallo, wesentlich zur Beantwortung Ihrer Frage ist, ob sie ein Anspruch auf Verlängerung haben. Das kann ich dem Text nicht entnehmen. Ich gehe jetzt bei der Beantwortung mal davon aus, dass das nicht der Fall ist. 1.a. Das kommt darauf an, was vereinbart wird. b. Nicht vorteilhaft 2. Ja, Antragsfrist 7 Wochen b. Das kommt auf die Anzahl der AN an c. Kann man nicht allgemein sagen Liebe Grüße NB
mellomania
wieviele mitarbeiter habt ihr? ob verlängert wird weißt du ja nicht. von daher musst du dich rechtzeitig arbeitssuchend melden. die elternzeit kannst du nur bis vertragsende melden. darüber hinaus nicht (sollte nicht verlängert werden). heißt wenn du nach 2 monaten wieder teilzeit arbeiten möchtest, musst du ja vorher klären ob verlängert wird. das muss dir ja rechtzeitig gesagt werden. erst dann kannst du final planen. wenn verlängert wird gehst du normal in elternzeit und fängst irgendwann in dieser eine tz an wenn das genehmigt wird, daher fragte ich nach er anzahlt der mitarbeiter und wenn nicht verlängert wird meldest du dich beim amt, meldest elternzeit bis vertragsende und bist danach hausfrau mit elterngeldbezug. wann bekommst du gesgat ob verlängert wird? drei monate vor ende des vertrages solltest du dich auf jeden fall melden beim amt wenn du bis dahin nix gehört hast. selbst wenn dann später noch verlängert wird. einfach um sicher zu gehen dass du alles fristgemäß machst.
WonderWoman
1.a) verhandlungssache 1.b) wenn du elterngeld beziehst, bist du nicht arbeitslos 2. das kommt drauf an, wie punkt 1 ausgestaltet wird beachte die fristen
Mitglied inaktiv
Du hast nur solange Elternzeit, wie offiziell dein AV läuft. Arbeitslosengeld kannst du nicht bekommen, wenn du dein baby betreust. Versichert wärst du außerdem nur solange wie du Elterngeld beziehst.
auf der Reise
PS: Noch mal zur Klärung von Frage 2: Inwiefern hat man bei einem verlängerten Vertrag (oder gar an einer neuen Stelle) ein Recht auf Elternzeit - oder die Stelle zu verlieren? Ich verstehe, daß man das 'mißbrauchen' könnte [Stelle suchen, dann gleich Elternzeit beantragen und erst Monate später zur Arbeit kommen], andererseits ist ja nicht vorherzusehen, wie gut kleine Kinder mit der Betreuung durch Dritte klarkommen. 3. Wo liegt die Mitarbeiterzahl-Grenze, die für mich wichtig ist? Es ist ein mittelgroßer Betrieb; die genaue Mitarbeiterzahl kenne ich nicht - schätzungsweise über 100, vermutlich sogar über 150.
Felica
Ich würde mit dem AG sprechen. Wenn die Wert auf dich als AN legen, dann sollte die Vertragsverlängerung oder entfristung kein Problem sein. Auch jetzt vor Geburt nicht. Wenn AG sich weigert, dann weißt du woran du bist. In dem Falle würde ich die Zeit mit EG nutzen um mir etwas neues zu suchen.
Ähnliche Fragen
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt