FaintX
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich oder kann der Arzt hier nach eigenem Ermessen entscheiden? Herzlichen Dank und viele Grüße!
Hallo, das Gesetz nennt keine Fristen, der Arzt muss es aber schon sinnvoll begründen. Da ja mind 8 Wo. gar nicht gearbeitet werden darf, muss es sich danach um eine Einschränkung handeln, die mit der Geburt in Zusammenhang steht. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Willst du denn direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? In dem nachgeburtlichen Beschäftigungsverbot geht es darum, dass der Arzt die auszuführenden Arbeiten einschränken kann, aber nicht die Arbeit komplett untersagen (am besten noch bei voller Lohnfortzahlung).
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