Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Klausur 2 Wochen nach Entbindung an Uni

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Klausur 2 Wochen nach Entbindung an Uni

San17

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Hallo ich bin Studentin und hätte in der ersten Aprilwoche die Möglichkeit einer Nachholprüfung (2. Prüfungsversuch). Nächte Woche ist Stichtag für mein 2. Kind. Ich würde die Prüfung gerne mitschreiben, es geht ja nur um 90 min reine Schreibzeit plus 10-15 min Zeit davor u Abgabe der Zettel danach. also maximal 2 h in denen sich mein Vater ums Kind kümmern würde. An sich gilt der Mutterschutz doch nicht für Studenten oder wie sieht das aus? Mein Studium werde ich so gut es geht auch direkt Mitte April weiter vortsetzen MIT meinem Kind gemeinsam.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sich dazu gesundheitlich in der Lage sehen, kann ich keine Probleme erkennen. Das Mutterschutzgesetz findet, zumindestens im Moment, ja noch keine Anwendung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das derzeitige Mutterschutzgesetz gilt nur für erwerbstätige Frauen, und nicht direkt für Studentinnen und Schülerinnen. Jedoch hat die Uni/Schule auch eine grundsätzliche Fürsorgepflicht im Sinne des Mutterschutzes, z.B. gerade in Praktika beachtet wird. In der ersten Woche nach der Entbindung wirst du vermutlich körperlich und mental nicht in der Lage sein, eine Prüfung zu schreiben. Wenn du dich entgegen aller Erwartungen doch in der Lage fühlen solltest, dann geht das überhaupt nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Frauenarzt. Die Schutzfrist nach der Entbindung geht über 8 Wochen und das ist eine absolute Schutzfrist, die streng geschützt ist. Das Studium in dieser Zeit fortzusetzen halte ich für nicht realistisch; sprich darüber unbedingt mit deinem Gynäkologen. Jede Geburt verläuft anders. Wenn es bei deinem ersten Kind so leicht war, kann es diesmal ganz anders sein.


Tini_79

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Da du deine Schwangerschaft ja in dem Sinne nicht der Uni meldest, und auch die Entbindung nicht, wer sollte danach fragen? Ich würde schwanger zwar vom Professor bei Prüfungsbeginn gefragt, ob ich mich wirklich gut fühle, aber das war es auch.


Mitglied inaktiv

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Es dürfte ja offensichtlich sein, dass hier eine Studentin hochschwanger ist; die Uni hat eine Fürsorgepflicht. Eine offizielle Bekanntgabe der Schwangerschaft erübrigt sich, der Bauch hat es bekannt gegeben.


Strudelteigteilchen

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Darf ich mal fragen, aus welchen Gesetzen/Paragraphen Du die Fürsorgepflicht der Uni gegenüber Studenten ableitest? Ich google und google und finde nur was von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - aber ein Student ist ja kein Arbeitnehmer. Bisher sind Studenten - so lese ich das aus den diversen Kommentaren - ja eher Selbständigen gleichgesetzt, die keinen Mutterschutz haben und quasi "selber schuld" sind, wenn sie kurz nach der Entbindung wieder arbeiten (wollen/müssen). Ein Auftraggeber hat gegenüber einem Selbständigen auch keine Fürsorgepflicht. Wenn ich zu einer selbständigen Friseurin gehe muß ich mich nicht drum kümmern, ob sie möglicherweise erst vor zwei Wochen entbunden hat. Aber selbst wenn es eine Fürsorgepflicht der Uni gibt: Wenn die Prüfung - wie meistens üblich - höchstens drei Mal versucht werden darf, dann muß man sich fragen, wie "fürsorglich" es ist, den zweiten Versuch zu verweigern und somit den Druck für den dritten und letzten Versuch zu erhöhen. Und schließlich: Die Uni hat keine Augen. Wenn vielleicht der Professor Meier oder der Mensamitarbeiter Huber zufällig gesehen haben, daß die Studentin Müller einen Babybauch vor sich herschiebt, weiß "die Uni" dennoch nichts von der Schwangerschaft. Zumal derzeit vorlesungsfreie Zeit ist.


Mitglied inaktiv

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Mit der gesetzlichen Neuregelung des Mutterschutzes (voraussichtlich ab Juni/Juli 2017) werden auch Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes ausdrücklich einbezogen. Aber auch bisher schon werden die Vorgaben des MuSchG sinngemäß in die Rahmenstudienordnungen der jeweiligen Hochschule aufgenommen. Man sollte sich bei der jeweiligen Hochschule informieren, welche Regelungen für Schwangere, Hochschwangere und Mütter in der Schutzfrist bestehen.


San17

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in den online unterlagen finde ich nur, dass ich bis zur geburt Prüfungen schreiben darf und das sich das gesetz dieses jahr ändert, aber es ist nichts für das wochenbett zu finden. von der uni habe ich noch keine antwort zu der frage bekommen.


Mitglied inaktiv

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Ich würde das defintiv mit dem Frauenarzt besprechen, und dann mit der Prüfungskommission der Uni. Außerdem weißt du nicht wann du tatsächlich entbinden wirst, und wie es dir dann möglicherweise geht - es kann ja auch eine verspätete Geburt sein und dann drei Tage vor der Prüfung.


San17

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abmelden, wenn ich nicht in der lage bin zu schreiben, kann ich immer. meine frage ist ja, ob ich es rechtlich darf. mein arzt hat nichts dagegen, wenn ich sage, dass ich das möchte, u es keine gesundheitlichen risiken hat, das ist die ganze zeit geklärt. aber das rechtliche nicht, bisher hieß es immer, dass das muschugesetz NICHT gilt für studenten und hier kommen andere aussagen, was verwirrt.


Tini_79

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Bei einer beleibten Studentin, der man die Schwangerschaft nicht ansieht, entfällt die Fürsorgepflicht dann oder was?


Mitglied inaktiv

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Im Gesetzesentwurf zur Neuregelung des MuSchG steht auch einiges darüber wie das bisher an Hochschulen und Schulen geregelt wurde: nämlich dass große Teile des MuSchG im Rahmen von ländereigenen Regelungen oder internen Handlungsvorgaben beachtet werden. Außerdem melden schätzungsweise 75 % der schwangeren Studentinnen im eigenen Interesse ihre Schwangerschaft der Hochschule. Kann man alles hier nachlesen: https://www.bmfsfj.de/blob/76054/2c6f6e0204711f9a59ba09c37f41a2d2/gesetzentwurf-muschg-data.pdf


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