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Sehr geehrte Fr. Bader, Vor der Schwangerschaft hatten wir folgende Konstellation: Mein Mann aufgrund deutlichen Mehrverdienstes Steuerklasse 3, ich folglich 5. Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft änderten wir die Steuerklasse, um das Elterngeld zu erhöhen (Änderung der Steuerklasse zu 08/15, ETMitte 03/16) Wann ist es möglich, die Steuerklasse wieder in die ursprüngliche Variante (er 3 , ich 5) zu ändern? Direkt nach der Geburt oder erst nach Ablauf des Mutterschutzes? Wenn wir in der Elternzeit die Steuerklasse ändern, gibt es einen finanziellen Nachteil? Vielen Dank.
Hallo, ich bin kein Steuerberater, aber eigentlich kann man einmal pro Jahr wechseln. Natürlich ist es sinnvoll, dass er jetzt wieder die bessere Steuerklasse hat. Liebe Grüße NB
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Guten Morgen! Vielen Dank für Ihre Hilfe, wir sind ein wenig überfordert... Ich arbeite im OP in einer Vollzeitstelle. Zur Zeit leiste ich monatlich zwischen 5 und 9 Rufdienste ab (Für diese erhalte ich einen Standardsatz unabhängig davon ob ich arbeiten muss oder nicht. Betrag ist schwankend). Zusätzlich bin ich Praxisanleiterin und bekom ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe im Moment Elterngeld ( Elterngeld Plus) und ich habe wieder angefangen zu arbeiten als Aushilfe bei dem gleichen Arbeitgeber. Mein alter Vertrag ruht ( ich habe Vollzeit gearbeitet ), ich bin ledig daher habe ich normalerweise Steuerklasse 1. Mit dem neuen Vertrag als Aushilfe hat mir den Arbeitgeber Steuerk ...
Guten Tag, Freunde von mir möchten gern auswandern, die große Tochter (17, Okt 23: 18) allerdings hierbleiben und ihr Abitur fertig machen. Sie würde gern zu mir ziehen. Wie verhält es sich rechtlich? Meine Freundin meinte, dass sie auch Miete zahlen würden oder so. Ich lebe alleine, meine Söhne, die volljährig sind, sind hier zwar noch mit Zweit ...
Liebe Frau Bader (und gerne an alle), meine Kinder wurden im Abstand von 16 Monaten geboren, Bemessungszeitraum für das EG ist daher noch VZ vor Geburt meines ersten Kindes (Steuerklasse 3). Ich werde direkt im Anschluss an den Mutterschutz für mein 2.Kind wieder wenige Stunden TZ in EZ im Home Office arbeiten. Seit über einem halben Jahr bin ich ...
Ich habe gerade im Elterngeldplaner nachgerechnet und festgestellt, dass sich mein Elterngeld ändert, wenn ich die Steuerklasse ändere. Denn ich hatte vor Elternzeit ein relativ hohes Einkommen, das die Obergrenze von 1.800 Euro überschritten hat, aber wenn ich Elterngeld plus wählen möchte, dann bekomme ich bei einem Wechsel in die Steuerklasse 5 ...
Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...
Hallo, ich bin jetzt im 7. Monat schwanger und arbeite in der Steuerklasse 3, um das Elterngeld zu optimieren. Nun stellt sich mir die Frage, welcher Zeitpunkt der richtige ist, um die Steuerklasse zu tauschen, sodass ich für ein Jahr Elternzeit in Steuerklasse 5 gehe und mein Mann in die 3. Macht es Sinn, bereits 6 Wochen vor Geburt, also zum E ...
Guten Tag Frau Bader, wenn ich während meiner Elternzeit in Elternteilzeit(Midijob) beim selben Arbeitgeber arbeite, bei dem ich auch meinen ruhenden Vertrag habe, wird der Midijob dann auch mit der Steuerklasse, wie der "normale" Vertrag abgerechnet? Oder mit Steuerklasse 6? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort und viele Grüße Sand ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum ärztlichen Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. In §16 (2) steht, dass es auf ärztliche Bescheinigung "in den ersten Monaten" möglich ist. Eine Begrenzung wird ausdrücklich nicht genannt. In einem Leitfaden steht allerdings "in der Regel in den ersten 6 Monaten". Sind diese 6 Monate verbindlich ode ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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