Diana06
Sehr geehrte Frau Bader, Ich beziehe im Moment Elterngeld ( Elterngeld Plus) und ich habe wieder angefangen zu arbeiten als Aushilfe bei dem gleichen Arbeitgeber. Mein alter Vertrag ruht ( ich habe Vollzeit gearbeitet ), ich bin ledig daher habe ich normalerweise Steuerklasse 1. Mit dem neuen Vertrag als Aushilfe hat mir den Arbeitgeber Steuerklasse 6 gegeben und meinte dass ich solange Elterngeld bekomme, werde ich Steuerklasse 6 haben, es ist egal wo ich arbeite. Sie meinen dass Elterngeld meine erste Einkommensquelle ist, und den Aushilfejob 2, daher kommt jetzt die Steuerklasse 6. Ist das richtig so? Ich dachte dass die Steuerklasse nichts mit Elterngeld zu tun hat, weil ich dachte dass Elterngeld steuerfrei ist. Es geht um dem gleichen Arbeitgeber, ich habe keine 2 Jobs. Ich hoffe dass Sie mir da weiterhelfen können, ich habe überall nachgefragt und keiner könnte mir genau antworten. Mit freundlichen Grüßen Diana G
Hallo, nein, die Haupttätigkeit bekommt für das ELStAM-Verfahren eine Rückmeldung als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse VI. Das sollte er selber wissen. Liebe Grüße NB
Diana06
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die Frau, die mir den Vertrag gemacht hat, hat anscheinend keine Erfahrung, ich wusste das leider nicht. Trotz dass es um einer großen AG geht.. es ist so dass sie denkt dass Elterngeld auch versteuert wird… ich habe versucht ihr zu erklären dass das nicht stimmt, hat aber leider nicht funktioniert. Kann ich noch die Steuerklasse wechseln? Muss ich beim Finanzamt das machen? Ich habe vor nur paar Monaten als Aushilfe zu arbeiten, danach will ich zu meiner alten Stelle zurück. Es tut mir Leid dass ich so viel frage, ich weiß nur nicht was ich weiter machen soll, wer kann mir da helfen. Liebe Grüße Diana
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