Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Schwangerschaft 1 Jahr nach Entbindung des ersten Kindes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: 2. Schwangerschaft 1 Jahr nach Entbindung des ersten Kindes

Rina273

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Zu meiner Situation: Im Mai letzten Jahres kam mein 1. Kind zur Welt. Ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt, Elternzeit für 2 Jahre (bis Mai 2019). Nun bin ich in der 5. SSW mit dem zweiten Kind. Meine Frage diesbezüglich: Wie errechnet sich das Elterngeld für Kind 2? Ich habe im April letztmalig Elterngeld für den Monat Mai für Kind 1 bekommen. Da ich noch in der Elternzeit bin, werde ich vor der Geburt des 2. Kindes nicht arbeiten. Werden die Monate bis zum Mutterschutz dann mit 0 Euro berechnet? Dann würde ich nur den Mindestsatz bekommen, oder?! Ich habe bereits gelesen, dass ich die Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz von Kind 2 kündigen sollte. Ich hoffe Sie können mir bei der Problematik helfen. Besten Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader Mein Sohn ist 10 Monate alt und ich habe für 3 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun läuft ja nicht immer alles so wie man es sich vorher vorgestellt hat Wir würden gerne versuchen wollen, dass ich schwanger werde wenn mein Sohn so 2-2,5 Jahre alt ist. Allerdings wollte ich vor einer erneuten Elternzeit noch 6 Monate ar ...

Hallo Frau Bader, Meine Frau und ich denken über ein zweites Kind nach. Wir fänden es schön wenn die Kinder keinen großen Altersunterschied hätten. Wir sind uns allerdings nicht sicher, wie unsere finanzielle Lage während einer erneuten Schwangerschaft aussehen würde. Während der ersten Schwangerschaft erhielt meine Frau ein Beschäftigungsve ...

Hallo. Meine Elternzeit endet im August 2022. Im September würde ich quasi wieder in meinen Alten 39 Stunden Vertrag rutschen. Da wir uns ein zweites Kind wünschen und hoffen das es bald klappt, würde ich dann bei einer erneuten Schwangerschaft sofort wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Sagen wir mal das Kind kommt im Dezember, dann wü ...

Liebe Frau Bader, Mein erstes Kind kam im August 2020 zur Welt, EZ hatte ich 13 Monate. Seit Oktober 2021 arbeite ich wieder als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mein Vertrag ist befristet bis 12.2022 und danach gibt es wohl keine weitere Anstellungsmöglichkeit für mich. Allerdings möchten wir nun ein 2. Kind, was familientechnisch sehr gut pas ...

Guten Tag Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich weiter helfen. März 2021 bin ich Schwanger geworden. Da ich als Ärztin arbeite bin ich direkt in BV gegangen. Derzeit bin ich noch im Elternzeit aber ab 27.01.23 sollte ich wieder als 80% Fachkraft arbeiten. Nun habe ich erfahren dass ich wieder Schwanger bin. Also muss ich ab 27.01 wieder in BV geh ...

Hallo Frau Bader, mir ist nicht ganz klar, wie der Lohn im Beschäftigungsverbot bei einer 2. Schwangerschaft berechnet wird. Geplant ist ein 2. Kind für Februar 2024, d.h. Eintritt der Schwangerschaft wäre im Mai 2023. Es heißt es würden die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Lohns im BV. ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine erste Tochter kam am 02.06.2022 auf die Welt. Ich habe für 10 Monate Elterngeld Basis und für 4 Monate Elterngeld Plus (bis zum 01.08.2023) erhalten. Seitdem 02.08.2023 arbeite ich wieder zu 75%. Nun bin ich wieder schwanger und habe ab September ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun stellt sich die Frage, ob ic ...

Hallo Frau Bader, aktuell plane ich den Elterngeldbezug unseres ersten Babys. Hierfür hatte ich auch schon ein super Beratungsgespräch bei der Elterngeldstelle, jedoch blieb eine Frage unbeantwortet. Ich plane ab dem 3. Monat meinen Minijob wieder aufzunehmen - (dieser muss ja während MuSchu unterbrochen werden, da sonst Abzüge da es als Basi ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...