Hallo Frau Bader, unser Sohn kam am 12.12. (Termin wäre 31.12. gewesen) mit einem Gewicht unter 2500g zur Welt, weswegen ich eine entsprechende Bescheinigung im Krankenhaus für die Krankenkasse wegen Mutterschutz erhalten habe. Somit belief sich die Mutterschutzfrist nicht auf 8 Wochen, sondern 12 Wochen nach der Geburt und endete somit zum 25.3. Meine Frage: Muss der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nur für 8 Wochen oder für 12 Wochen nach der Geburt leisten? Mein Arbeitgeber hat mir den Zuschuss zuletzt zum 25.2.überwiesen. Ist das korrekt? Über das Schutzfristende ist er an sich von der Krankenkasse informiert worden. Auf schriftliche Anfrage habe ich bislang von meinem Arbeitgeber keine Stellungnahme erhalten. Daher bin ich verunsichert, ob er gar im Recht ist. Vielen Dank für Ihre Antwort! Herzliche Grüße, Frau H.
von HeSi am 27.05.2019, 12:05