Was ist bei einer Honorartätigkeit während des ElterngeldPlus zu berücksichtigen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was ist bei einer Honorartätigkeit während des ElterngeldPlus zu berücksichtigen

Hallo, aktuell beziehe ich im 12. Monat das ElterngeldPlus und möchte gerne freiberuflich sowie per Honorar meine Beratertätigkeit ausführen? Was sollte ich dafür berücksichtigen? Kann ich meine Freiberuflichkeit jetzt anmelden? Welche Verdienstgrenze habe ich? Brauche ich eine Zustimmung meines Arbeitgebers? Ich bedanke mich im voraus.

von MOY2022 am 11.07.2022, 12:30



Antwort auf: Was ist bei einer Honorartätigkeit während des ElterngeldPlus zu berücksichtigen

Hallo, 1. Der AG muss zustimmen. 2. Es macht Sinn, ab dem ersten Geburtstag das restliche EG auszahlen zu lassen, ansonsten wird der Gewinn auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2022



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