Berechnung Elterngeld als Angestellte mit einmaliger Honorartätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung Elterngeld als Angestellte mit einmaliger Honorartätigkeit

Mein Sohn wurde am 18.11.16 geboren. Für die Elterngeldberechnung wurden nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen, sondern das Steuerjahr 2015, da ich 2015 einmalig im Juni eine Honorartätigkeit bei meinem alten Angestelltenverhältnis durchgeführt habe. Seit 15.07.2015 bin ich durchgehend bei meinem neuen Arbeitsgeber angestellt tätig ohne jegliche selbstständige Tätigkeit. Mein Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid vom 13.3.2017 wurde am 21.4.2017 abgelehnt mit der Hinweis, dass die Gesetzeslage besagt, dass bei einer selbstständigen Tätigkeit das letzte Steuerjahr herangezogen wird, was sich bei mir sehr negativ auswirkt, da ich im Kalenderjahr 2015 deutlich weniger verdient habe als in den 12 Monaten vor der Geburt. Im Kalenderjahr 2015 hatte ich zum einen bei meinem alten Arbeitgeber ein wesentlich geringeres Gehalt und 1 Monat durch unbezahlten Urlaub und Jobwechsel kein Einkommen . Gibt es eine Chance, dass nur die letzten 12 Monate berücksichtigt werden, da die Selbstständigkeit beim alten Arbeitgeber 16 Monate davor bestand?

von Julia12 am 08.05.2017, 15:47



Antwort auf: Berechnung Elterngeld als Angestellte mit einmaliger Honorartätigkeit

Hallo, ich fürchte nein. Lieeb Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Berechnung Elterngeld bei ALG 1 und Kleingewerbe

Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das...


Berechnung Elterngeld

Mein Partner (Vater unserer gemeinsamen Tochter) geht erst 1 Jahr nach der Geburt in Elternzeit, also erst ab August 2023. Ist dann trotzdem die Berechnungsgrundlage die 12 Monate vor der Geburt oder könnte man auch die 12 Monate vor Beginn der Elternzeit nehmen?


Berechnung Elterngeld - TvöD Hochstufung u. Gehaltserhöhung während Mutterschutz

Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8...


Ist eine Honorartätigkeit während des Beschäftigungsverbots zulässig?

Hallo Frau Bader, Ich habe bei Arbeitgeber A einen Festvertrag mit Nacht- und Wochenendarbeit sowie Patientenkontakt auch mit Notfalltätigkeit. Bei Arbeitgeber B habe ich die Möglichkeit eine Honorartätigkeit auf Sprechstundenbasis auszuüben. Sollte mein Arbeitgeber A mir ein Arbeitgeber bedingtes Beschäftigungsverbot aussprechen, darf ich d...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, vor der Geburt meines ersten Kindes habe ich ganz normal Vollzeit als Angestellte gearbeitet. Ich erhalte aktuell Elterngeld plus. Mein erstes Kind war ein Frühchen, er kam etwas mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt. Somit habe ich einen zusätzlichen Monat Mutterschaftsgeld erhalten. Ich ...


Berechnung Elterngeld beim 2. Kind

Liebe Frau Bader, ich hab mir jetzt bereits viele Beiträge im Forum durchgelesen jedoch bin ich mir unschlüssig, weshalb ich jetzt doch lieber frage. Meine Tochter wurde am 27.03.22 geboren und ich habe 12 Monate Basis Elterngeld bezogen, seitdem befinde ich mich im Resturlaub bis Anfang Mai, danach geh ich wieder 35h die Woche arbeiten. Da ich i...


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Honorartätigkeit im Mutterschutz nach Entbindung

Hallo Frau Bader, ich würde gern mal fragen, ob ich eine einmalige Honorartätigkeit anmelden muss, wenn ich im Mutterschutz bin oder Elterngeld beziehe. Ich übe keine selbstständige Arbeit, ich übersetze nur ein Bericht jedes Jahr für meinem ehemaligen Uniprofessor und dafür bekomme ein kleines Honorar. Da ich aber jetzt im Mutterschutz bin und ...


Zuverdienste bis 14. Lebensmo. bei Berechnung Elterngeld Kind 2 berücksichtigt?

Guten Tag Frau Bader, zur Berechnung des Elterngeldes vom zweiten Kind habe ich eine Frage. Die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1 mit Elterngeldbezug werden bekanntermaßen bzgl. des Bemessungszeitraum für Kind 2 „übersprungen“. Wie ist es, wenn man in den letzten 4 Monaten der 14-monatigen Elternzeit mit ElterngeldPlus-Bezug Teilzeit arbeite...


Teilweise BV und Berechnung Elterngeld

Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08....