vomGlückgefunden
Hallo Frau Bader, ich erhielt ein indiv. Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt meines Hauptarbeitgebers (großer Betrieb), bei dem ich angestellt bin. Ich arbeite außerdem wenige Wochenstunden auf Honorarbasis bei einem anderen AG (ähnliche Arbeitsbedingungen, kleine Ein- Mann- Firma) Gilt dieses Beschäftigungsverbot hier nun auch ? Oder muss ich hierfür etwas in die Wege leiten? (Ggf. ist bei der Honorartätigkeit auch eine Umstrukturierung der Tätigkeiten möglich, aber das weiß ich noch nicht genau inwiefern man dies möglich machen möchte oder zulässt) Danke und VG
Hallo, Nein, das muss bei jedem Arbeitgeber neu geprüft werden und jeder Arbeitgeber muss feststellen, ob er Sie versetzen kann. Liebe Grüße NB
cube
Das Beschäftigungsverbot müsste hier ebenfalls vom AG ausgesprochen werden. Wende dich doch an ihn und bitte ihm um die entsprechende Beurteilung.
Mitglied inaktiv
Deine Angaben sind nicht plausibel. Individuelle Beschäftigungsverbote werden vom behandelnden Arzt wegen schwangerschaftsbedingter Beschwerden ausgestellt, nicht wegen der Arbeitsbedingungen. Betriebsärzte sind dafür nicht zuständig. Betriebsärzte stellen normalerweise gar keine Beschäftigungsverbote aus, sondern geben nur ein Gutachten in Form einer Empfehlung an den Arbeitgeber, der entscheidet dann über weitere Maßnahmen. Dabei geht es immer um die Arbeitsbedingungen. Eine Tätigkeit auf Honorarbasis fällt nicht unbedingt unter das MuSchG. Ist das eine selbständige Tätigkeit? Erst einmal wäre zu klären, ob das unter den Geltungsbereich des MuSchG fällt. Wenn es darunter fällt, dann muss der Auftraggeber der Honorartätigkeit die Gefährdungsbeurteilung machen und dann entscheiden.
Mitglied inaktiv
Ohne den Fall zu kennen und welche Gründe zu einem BV - welcher Art? - geführt haben, finde ich deine Aussage zu gewagt "... das BV müßte hier ebenfalls vom AG ausgesprochen werden" Jeder Fall ist immer eine Einzelfallprüfung.
vomGlückgefunden
Das BV kommt vom Betriebsarzt, das war auch bei den 22 Schwangeren der letzten 2 Jahre ausschließlich so. Die Arbeitsbedingungen können NICHT so angepasst werden, dass kein Risiko besteht, also BV. Honorarbasis ist praktisch freiberuflich. Das ist doch so wie selbständig, oder? Wie finde ich das raus?
vomGlückgefunden
Es geht um Sero- Negativität sämtlicher nicht impfpräventabler (Kinder-)Krankheiten bei einer beruflichen Tätigkeit ausschließlich mit kranken (!) Kindern von 0- 6 Jahren. Ersatzarbeitsplatz ist bei AG 1 unmöglich. Also BV. Bei der Honorartätigkeit Tätigkeit mit Kindern 0-18 Jahre, ob da ggf. ein "Ersatzarbeitsplatz" möglich (oder gewollt) ist, weiß ich noch nicht.
Mitglied inaktiv
Das BV durch den Betriebsarzt bezieht sich dann selbstverständlich nur auf den beruflichen Umgang mit Kindern im Arbeitnehmerverhältnis des Arbeitgebers, der den Betriebsarzt eingeschaltet hat. Bürotätigkeiten wären immer möglich. Über eine mögliche Umsetzung entscheidet der Arbeitgeber. Ob die Tätigkeit auf Honorarbasis nun selbständig oder als Arbeitnehmerverhältnis anzusehen ist, das ist nicht pauschal geklärt. Dazu ist die konkrete Einzelfallbetrachtung nötig. Dazu wendest du dich am besten an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.
Mitglied inaktiv
Wenn ein Ersatzarbeitsplatz möglich ist, dann ist der AG verpflichtet ihn auch zu nutzen. Ob gewollt oder nicht gewünscht ist dabei unerheblich. Das gilt bei Tätigkeiten im Arbeitnehmerverhältnis. Bei selbständigen Tätigkeiten trägst du selbst die Entscheidung und auch die Risiken und Folgen, eine Lohnfortzahlung bekommst du nicht.
vomGlückgefunden
"Möglich" ist ja eine Frage der Definition. Es wäre (theoretisch) möglich, dass ich jeden Tag eine Stunde die anfallende Büroarbeit erledige. Aber das wars dann auch schon. Da ich praktisch für alle relevanten Tätigkeiten ausfalle und die in Frage kommende Büroarbeit kleckerweise über den Tag anfällt ist es für den AG ein Unding mich so arbeiten zu lassen. Ich würde 90 % des Tages rumsitzen, dafür, dass meine Arbeitskraft in den relevanten Bereichen fehlt. Das ist für das Unternehmen schlichtweg unmöglich. VG
Mitglied inaktiv
Für die 90% Nicht-Bürotätigkeit kann der AG dir dann ein anteiliges Beschäftigungsverbot aussprechen. Vorausgesetzt es handelt sich überhaupt um ein Arbeitnehmerverhältnis, und nicht um Selbstständigkeit. Bei Selbständigkeit brauchst du niemanden zu fragen, erhältst aber auch keine Lohnfortzahlung wenn du nicht arbeitest.
cube
Hi! Damit meinte ich, dass jeder AG selbst - also auch der des 2-Jobs - prüfen muss, ob er für seinen Arbeitsplatz ein BV ausspricht. Nicht, dass er es ebenfalls aussprechen muss/wird, nur weil der andere dies auch getan hat. LG!
Mitglied inaktiv
Danke für die Richtigstellung. Das war nicht ohne weiteres so zu verstehen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist 14 Monate alt, ein Stillkind und muss zur Tagesmutter, da das Elterngeld raus ist und ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Mein Arzt hat mich nun krank geschrieben, weil ich Sehstörungen und Schwindel habe, da mein Sohn, nicht bei der Tagesmutter bleiben möchte. Er schreit, isst, tri ...
Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Krank nach Elternzeit
- Krank nach Elternzeit
- Unterhaltspflichtiger Papa in Elternzeit - Neuberechnung durch Exfrau
- Kindergarten ausschluss