Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablauf Elternzeit während erneutem Beschäftigungsverbot

Frage: Ablauf Elternzeit während erneutem Beschäftigungsverbot

Julilena

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Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertrag gearbeitet und dementsprechend Lohn erhalten. Seit Mitte Februar wurde ich schriftlich von meinem Arbeitgeber in ein BV geschickt. Die Elternzeit ist nun zum dritten Geburtstag meines Kindes Mitte März abgelaufen.  Das Steuerbüro hat mir für den März das normale Gehalt, welches ich auch während der Elternzeit bekommen habe, überwiesen und ist sich unsicher, ob nun der alte Vollzeitvertrag gültig ist oder die neuen Arbeitszeiten nur eine Stundenreduzierung waren.  Da mein Kind nun in Betreuung ist, hätte ich gerne mehr gearbeitet. Dies war aber seitens meines Arbeitgebers nicht möglich, da er so viel Personal hat.  Was meinen Sie dazu?  Vielen Dank im Voraus und viele Grüße. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie erhalten immer den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Mit Beendigung der Elternzeit lebt der alte Vollzeitvertrag wieder auf. Die wesentliche Frage ist jedoch, ob Sie ohne Beschäftigungsverbot in der Lage wären, diesen Vertrag zu erfüllen oder dies wegen der Kinderbetreuung nicht möglich wäre. Denn wenn dies nicht der Fall ist würden sie ohne Schwangerschaft ja auch nicht Vollzeit arbeiten und auch nicht in Vollzeitlohn erhalten. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Kannst du , theoretisch, deinen alten Arbeitsvertrag erfüllen? Also wäre dein Kind für , ich nehme Vollzeit an, betreut? Wenn ja hast du das Recht das dein alter Vertrag von vor der Schwangerschaft  wieder auflebt, es ist nicht deine Schuld  das dein Chef  zu viel Personal hat. Wenn nein hast du kein Anrecht von zb 15 Stunden auf 25 hoch gestuft zu werden


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