Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ablauf Elternzeit während erneutem Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ablauf Elternzeit während erneutem Beschäftigungsverbot

Julilena

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertrag gearbeitet und dementsprechend Lohn erhalten. Seit Mitte Februar wurde ich schriftlich von meinem Arbeitgeber in ein BV geschickt. Die Elternzeit ist nun zum dritten Geburtstag meines Kindes Mitte März abgelaufen.  Das Steuerbüro hat mir für den März das normale Gehalt, welches ich auch während der Elternzeit bekommen habe, überwiesen und ist sich unsicher, ob nun der alte Vollzeitvertrag gültig ist oder die neuen Arbeitszeiten nur eine Stundenreduzierung waren.  Da mein Kind nun in Betreuung ist, hätte ich gerne mehr gearbeitet. Dies war aber seitens meines Arbeitgebers nicht möglich, da er so viel Personal hat.  Was meinen Sie dazu?  Vielen Dank im Voraus und viele Grüße. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie erhalten immer den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Mit Beendigung der Elternzeit lebt der alte Vollzeitvertrag wieder auf. Die wesentliche Frage ist jedoch, ob Sie ohne Beschäftigungsverbot in der Lage wären, diesen Vertrag zu erfüllen oder dies wegen der Kinderbetreuung nicht möglich wäre. Denn wenn dies nicht der Fall ist würden sie ohne Schwangerschaft ja auch nicht Vollzeit arbeiten und auch nicht in Vollzeitlohn erhalten. Liebe Grüße NB


misses-cat

Beitrag melden

Kannst du , theoretisch, deinen alten Arbeitsvertrag erfüllen? Also wäre dein Kind für , ich nehme Vollzeit an, betreut? Wenn ja hast du das Recht das dein alter Vertrag von vor der Schwangerschaft  wieder auflebt, es ist nicht deine Schuld  das dein Chef  zu viel Personal hat. Wenn nein hast du kein Anrecht von zb 15 Stunden auf 25 hoch gestuft zu werden


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft ...

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu ...

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...