Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Ebruy

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Hallo :)  ich bin seit 9 wochen Krankgeschrieben, und habe gestern erfahren das ich schwanger bin. Mein AU läuft jetzt am Freitag den 21.03 ab, wie ist das wenn ich am Montag den 24.03 einen Beschäftigungsverbot kriege, kriege ich dann mein Grundgehalt vom Arbeitgeber oder würde ich die kommende 9 Monate vom Krankenkasse bezahlt ? 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, ob Sie noch arbeitsunfähig sind, das AU hätte ja auch verlängert werden können. Da das AU dem BV vorgeht, bekommen Sie nur Lohn, wenn Sie tatsächlich wieder gesund sind. Liebe Grüße NB


User-1750749248

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Die Krankschreibung läuft ja aus. Dann bekommst du ganz normal das, was du sonst bekommen würdest.


Sternenschnuppe

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Eine AU geht immer vor.  Bist Du denn wieder arbeitsfähig? Die Krankenkasse wird das prüfen.  Wenn ja, dann greift der alte Lohn.  Wenn nein, dann ist ein BV nicht möglich. 


Ani123

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9 Wochen AU. In der Regel erfolgt danach eine Wiedereingliederung. Warum geschieht das bei ihnen nicht? Wurde eine Wiedereingliederung vom Arzt empfohlen und sie haben es abgelehnt? Wenn ja warum?  Sind sie arbeitsfähig? Am besten lassen sie es sich vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigen. Das Attest kann Geld kosten, wobei es ihnen viel Stress im Nachgang ersparen kann. Das wären mir z. B. 5 € wert.  Denn von AU in BV ist möglich, wobei die Krankenkasse sowas genau prüft. Sollte festgestellt werden, dass sie weiter AU sind kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Gehalts (welches evtl. vor Prüfungsende gar nicht ausgezahlt wird), Anzeige wegen Betrug (insofern nachgewiesen werden kann, dass sie wussten, dass sie nicht arbeitsfähig sind), fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG.  Sollte bei der Prüfung rauskommen, dass alles richtig ist gilt das BV.  Wann möchten sie Ihre Schwangerschaft mitteilen? Erst mach der Mitteilung muss ihr Arbeitgeber eine Gefährungsbeurteilung machen. Sollte er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit haben gehen sie dieser nach. Hat er keine spricht er ein BV aus.  Ein BV kann zu jederzeit vom Arbeitgeber aufgehoben werden. Sie müssen dann arbeiten. Können sie der nicht nachkommen, z. B. weil sie sich direkt AU schreiben lassen, kann er das der Krankenkasse melden und die prüft das. 


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