Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

Moin, Ich habe eine gute Festanstellung und daraus errechnet sich der Maximalbetrag Elterngeld. Im Sommer bekomme ich ein Kind. Nun werde Ich demnächst noch anfangen zu unterrichten, auf Honorarbasis, auch in den Monaten in denen ich kein Elterngeld bekomme. (Zwischendurch wird mein Partner Pause machen). 1) Wie ist das mit dem Elterngeldantrag, soll ich da die Selbstständigkeit mit ausfüllen? Auch wenn es 1-2 Zahlungen in 2021 sind? Dann würde, wenn ich das richtig verstanden habe 2020 zu Grunde gelegt werden, wo ich lediglich < 100€ aus selbstständiger Tätigkeit hatte und sonst die ganz normale Anstellung, so wie dieses Jahr auch. 2) ist dann der Elterngeldanspruch trotzdem aus dem Steuerpflichtigen Einkommen/12? Oder reicht da die Berechnung des Bruttoarbeitslohnes? Da ich ja für 2020 noch keine Steuererklärung habe. 3) hat ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrundlage Einfluss auf das was ich während des Elterngeld plus verdienen kann? Da ich da ja bei einer 50% stelle bereits Abzüge des Elterngeldes bekomme. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!

von Hundegirl am 16.03.2021, 04:54



Antwort auf: Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

Hallo. 1. Ja, Sie müssen alle Einkünfte angeben. Damit fallen Sie dann in Mischeinkünfte und es wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt genommen. 2. Die Berechnung wird pauschaliert vorgenommen 3. Es wird jedes Einkommen während des Bezuges berücksichtigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2021



Antwort auf: Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

1. Ja auf jeden Fall, du musst alleine Einkünfte angeben die während des Elterngeldes eingehen. Hier muss du auch sehr vorsichtig sein. Es gilt das Zuflussprinzip. Heißt wenn du die Arbeit in dem Monat machst, in denen du kein Elterngeld beziehst, dein Honorar aber in einem Monat auf deinem Konto eingeht, in dem du (wieder) Elterngeld bekommst, wird es trotzdem angerechnet. Wann du es erzielt hast ist unerheblich, es ist nur wichtig, wann das Geld bei dir ankommt! 1. und 2. Die Berechnungsgrundlage ist dann Januar bis Dezember 2020. Alles was du da verdient hast (Angestelltentätigkeit sowie Bruttogewinn aus Selbstständigkeit (aus Steuerbescheid 2020 oder einer durch dich vorläufig erstellten Einnahmenüberschussrechnung/BWA)) wird addiert und alles am Ende durch 12 geteilt. Dieses durchschnittliche Bruttoeinkommen wird dann mit der Steuerklasse und den Sozialabgaben belegt, die in den 12 Monaten am häufigsten vorkamen. Aus diesem durchschnittlichen monatlichen Netto erhältst du dann 65% als Elterngeld Basis oder eben 32,5% als Elterngeld Plus pro Monat (aber maximal 1.800 bzw. 900 EUR). 3. Nein, ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrundlage erhöht nicht deinen Freibetrag. Beim Höchstwert an Elterngeld Plus (900 EUR) ist der Freibetrag gesetzlich gedeckelt bei 1.385 EUR netto. Heißt wenn du während des Elterngeld Plus mehr als 1.385 EUR netto verdienst, wird es trotzdem angerechnet und verringert dein Elterngeld Plus. Beim Basiselterngeld gibt es gar keinen Freibetrag. Hier wird alles sofort angerechnet, egal wieviel du vor Geburt des Kindes verdient hast.

von Dojii am 16.03.2021, 07:38



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