Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld, Honorartätigkeit im Jahr der Geburt bekommen

Hundegirl

Beitrag melden

Moin, Ich habe eine gute Festanstellung und daraus errechnet sich der Maximalbetrag Elterngeld. Im Sommer bekomme ich ein Kind. Nun werde Ich demnächst noch anfangen zu unterrichten, auf Honorarbasis, auch in den Monaten in denen ich kein Elterngeld bekomme. (Zwischendurch wird mein Partner Pause machen). 1) Wie ist das mit dem Elterngeldantrag, soll ich da die Selbstständigkeit mit ausfüllen? Auch wenn es 1-2 Zahlungen in 2021 sind? Dann würde, wenn ich das richtig verstanden habe 2020 zu Grunde gelegt werden, wo ich lediglich < 100€ aus selbstständiger Tätigkeit hatte und sonst die ganz normale Anstellung, so wie dieses Jahr auch. 2) ist dann der Elterngeldanspruch trotzdem aus dem Steuerpflichtigen Einkommen/12? Oder reicht da die Berechnung des Bruttoarbeitslohnes? Da ich ja für 2020 noch keine Steuererklärung habe. 3) hat ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrundlage Einfluss auf das was ich während des Elterngeld plus verdienen kann? Da ich da ja bei einer 50% stelle bereits Abzüge des Elterngeldes bekomme. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo. 1. Ja, Sie müssen alle Einkünfte angeben. Damit fallen Sie dann in Mischeinkünfte und es wird das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt genommen. 2. Die Berechnung wird pauschaliert vorgenommen 3. Es wird jedes Einkommen während des Bezuges berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

1. Ja auf jeden Fall, du musst alleine Einkünfte angeben die während des Elterngeldes eingehen. Hier muss du auch sehr vorsichtig sein. Es gilt das Zuflussprinzip. Heißt wenn du die Arbeit in dem Monat machst, in denen du kein Elterngeld beziehst, dein Honorar aber in einem Monat auf deinem Konto eingeht, in dem du (wieder) Elterngeld bekommst, wird es trotzdem angerechnet. Wann du es erzielt hast ist unerheblich, es ist nur wichtig, wann das Geld bei dir ankommt! 1. und 2. Die Berechnungsgrundlage ist dann Januar bis Dezember 2020. Alles was du da verdient hast (Angestelltentätigkeit sowie Bruttogewinn aus Selbstständigkeit (aus Steuerbescheid 2020 oder einer durch dich vorläufig erstellten Einnahmenüberschussrechnung/BWA)) wird addiert und alles am Ende durch 12 geteilt. Dieses durchschnittliche Bruttoeinkommen wird dann mit der Steuerklasse und den Sozialabgaben belegt, die in den 12 Monaten am häufigsten vorkamen. Aus diesem durchschnittlichen monatlichen Netto erhältst du dann 65% als Elterngeld Basis oder eben 32,5% als Elterngeld Plus pro Monat (aber maximal 1.800 bzw. 900 EUR). 3. Nein, ein Einkommen oberhalb der Bemessungsgrundlage erhöht nicht deinen Freibetrag. Beim Höchstwert an Elterngeld Plus (900 EUR) ist der Freibetrag gesetzlich gedeckelt bei 1.385 EUR netto. Heißt wenn du während des Elterngeld Plus mehr als 1.385 EUR netto verdienst, wird es trotzdem angerechnet und verringert dein Elterngeld Plus. Beim Basiselterngeld gibt es gar keinen Freibetrag. Hier wird alles sofort angerechnet, egal wieviel du vor Geburt des Kindes verdient hast.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich fülle gerade diesen Monsteratrag aus und bin etwas unsicher, was meine Honorartätigkeit betrifft. ich habe einen "normalen" Job, einen 400€ Job und eine Honorartätigkeit, die nach Stunden bezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Dozentenstelle. Der dazugehörige Arbeitgeber sagt mir nun, dass er glaubt, dass diese Tätigkeit nicht bei der Ermi ...

Liebe Frau Bader, wenn ich während des Elterngeldbezuges eine Honorartätigkeit von 2 Std. pro Woche für 20,-Euro pro Std. ausüben würde, würde mir das Honorar an das Elterngeld angerechnet? Mit freundlichem Gruß Lilian72

Hallo Frau Bader, ich habe die letzten 1,5 Jahre eine Honorartätigkeit ausgeführt. Dafür habe ich bislang noch keine Steuern abgeführt, kenne also nur mein Brutto-, nicht jedoch mein Nettoeinkommen. Können Sie mir sagen, wie sich in diesem Fall mein Elterngeld berechnet? Vielen Dank, c.

Mein Sohn wurde am 18.11.16 geboren. Für die Elterngeldberechnung wurden nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen, sondern das Steuerjahr 2015, da ich 2015 einmalig im Juni eine Honorartätigkeit bei meinem alten Angestelltenverhältnis durchgeführt habe. Seit 15.07.2015 bin ich durchgehend bei meinem neuen Arbeitsgeber angestellt tä ...

Ich möchte Elterngeld beantragen, meine Tochter wurde am 22.12.2017 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt war ich festangestellt und laut Berechnung erhalte ich den Höchstsatz von 1.800 Euro. Zusätzlich hatte ich in dem Zeitraum noch eine geringe Honorartätigkeit mit insgesamt 700 Euro. Muss ich dafür die Erklärung für Selbstständige ausfülle ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße