Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Honorartätigkeit und Elterngeld

Frage: Honorartätigkeit und Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich fülle gerade diesen Monsteratrag aus und bin etwas unsicher, was meine Honorartätigkeit betrifft. ich habe einen "normalen" Job, einen 400€ Job und eine Honorartätigkeit, die nach Stunden bezahlt wird. Es handelt sich dabei um eine Dozentenstelle. Der dazugehörige Arbeitgeber sagt mir nun, dass er glaubt, dass diese Tätigkeit nicht bei der Ermittlung des Elterngeldes berücksichtigt wird, da keine Sozialversicherungsbeiträge angefallen sind. Ist das richtig? Er möchte nun die Arbeitgeberbescheinigung nicht ausfüllen. Ich dachte, dass jedes Einkommen ausser Mieteinnahmen berücksichtigt wird. Vielen Dank im Voraus!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, warum soll das denn nicht zählen? Dann würden Selbstständige ja nichts bekommen! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe mich auch gewundert, warum der Arbeitgeber so argumentiert. Reichen denn zur Not die von mir erstellten Rechnungen mit Kontoauszügen für den Antrag aus?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Als Honorarkraft hast Du keinen AG, also würde ich als Dein Honorar-Vertragspartner auch keine AG-Bescheinigung ausfüllen! Du schreibs Rechnungen o. ä. Das muss genügen. Zur Not eben noch die passenden Kontoauszüge. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, wenn ich während des Elterngeldbezuges eine Honorartätigkeit von 2 Std. pro Woche für 20,-Euro pro Std. ausüben würde, würde mir das Honorar an das Elterngeld angerechnet? Mit freundlichem Gruß Lilian72

Hallo Frau Bader, ich habe die letzten 1,5 Jahre eine Honorartätigkeit ausgeführt. Dafür habe ich bislang noch keine Steuern abgeführt, kenne also nur mein Brutto-, nicht jedoch mein Nettoeinkommen. Können Sie mir sagen, wie sich in diesem Fall mein Elterngeld berechnet? Vielen Dank, c.

Mein Sohn wurde am 18.11.16 geboren. Für die Elterngeldberechnung wurden nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen, sondern das Steuerjahr 2015, da ich 2015 einmalig im Juni eine Honorartätigkeit bei meinem alten Angestelltenverhältnis durchgeführt habe. Seit 15.07.2015 bin ich durchgehend bei meinem neuen Arbeitsgeber angestellt tä ...

Ich möchte Elterngeld beantragen, meine Tochter wurde am 22.12.2017 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt war ich festangestellt und laut Berechnung erhalte ich den Höchstsatz von 1.800 Euro. Zusätzlich hatte ich in dem Zeitraum noch eine geringe Honorartätigkeit mit insgesamt 700 Euro. Muss ich dafür die Erklärung für Selbstständige ausfülle ...

Moin, Ich habe eine gute Festanstellung und daraus errechnet sich der Maximalbetrag Elterngeld. Im Sommer bekomme ich ein Kind. Nun werde Ich demnächst noch anfangen zu unterrichten, auf Honorarbasis, auch in den Monaten in denen ich kein Elterngeld bekomme. (Zwischendurch wird mein Partner Pause machen). 1) Wie ist das mit dem Elterngeldantr ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...