Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wenn ich während des Elterngeldbezuges eine Honorartätigkeit von 2 Std. pro Woche für 20,-Euro pro Std. ausüben würde, würde mir das Honorar an das Elterngeld angerechnet? Mit freundlichem Gruß Lilian72
Hallo, ja, Sie müssen es auf jeden Fall mitteilen Liebe Grüsse, NB
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