Ich möchte Elterngeld beantragen, meine Tochter wurde am 22.12.2017 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt war ich festangestellt und laut Berechnung erhalte ich den Höchstsatz von 1.800 Euro. Zusätzlich hatte ich in dem Zeitraum noch eine geringe Honorartätigkeit mit insgesamt 700 Euro. Muss ich dafür die Erklärung für Selbstständige ausfüllen? Wirklich selbstständig bin/war ich ja nicht. Ich freue mich auf Ihre Einschätzung dazu!
von Karinsche217 am 25.01.2018, 11:26