Elterngeld bei Festanstellung und geringer Honorartätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Festanstellung und geringer Honorartätigkeit

Ich möchte Elterngeld beantragen, meine Tochter wurde am 22.12.2017 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt war ich festangestellt und laut Berechnung erhalte ich den Höchstsatz von 1.800 Euro. Zusätzlich hatte ich in dem Zeitraum noch eine geringe Honorartätigkeit mit insgesamt 700 Euro. Muss ich dafür die Erklärung für Selbstständige ausfüllen? Wirklich selbstständig bin/war ich ja nicht. Ich freue mich auf Ihre Einschätzung dazu!

von Karinsche217 am 25.01.2018, 11:26



Antwort auf: Elterngeld bei Festanstellung und geringer Honorartätigkeit

Hallo, wenn es sich dabei um zu versteuerndes Einkommen handelt, muss es angegeben werden. Der Veranlagungszeitraum verschiebt sich dann auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr - bei Ihnen 2016. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2018



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