MelanieL89
Hallo Frau Bader, ich bin in Festanstellung (vollzeit) und seit vielen Jahren nebenbei als Kleinunternehmer (par.19 UStG) selbstständig. 2019 planen wir schwanger zu werden. Mir ist zu Ohren genommen, dass bei der Elterngeldberechnung in solchen Fällen nur die Nebentätigkeit berücksichtigt wird, es also passieren kann, dass man bei wenigen hundert Euro Elterngeld landet. Meine Internetrecherchen bestätigen das nicht und es klingt auch wenig logisch... Ich bin nun trotzdem unsicher ob ich ab dem 1.1.2018 meine Nebentätigkeit aufgeben sollte. Danke & viele Grüße
Hallo, das ist quatsch. Mal unabhängig davon, dass keiner weiß, was 2019 ist. Bei Mischeinkünften werden auch beide Einkunftsarten berücksichtigt, der Bemessungszeitraum ändert sich aber. Es wird dann immer das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt genommen. Sie sollten also aufstocken statt die Nebentätigkeit einzustellen. Liebe Grüße NB
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