Catherin
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Januar 2024 für das Elterngeld berechnet ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Catherin
Hallo, ist doch unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Verstehe deine Frage nicht ganz?! Wenn du auf den Mutterschutz verzichtest, arbeitest du ganz normal weiter bis zur Geburt des Kindes und bekommst entsprechend dein Gehalt.
Catherin
Hi, Ich möchte nicht während Mutterschutz ab 15.01 arbeiten Ich will mein Brutto bis 14.01 von Januar 2024 für Elterngeldberechnung (6 Monate mit Klasse 3) einfliessen, damit ich später Steuervorteil bei der Elterngeldberechnung habe. Ich weiß nicht, wie wird der Beitrag berechnet Option 1: der Beitrag ist gar nicht berechnet, weil ich Mutterschutzgeld ab 15.01 erhalten kann Option 2: der Beitrag (Brutto bis 14.01) ist berechnet ich kann den expliziten Antrag bei der Elterngeldstelle stellen kann, damit die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen Kalendermonat zu verzichten Viele Grüße Catherin
KielSprotte
Du hast oben aber explizit geschrieben, dass du auf den vorgeburtlichen Muschu verzichten willst?! Was denn nun?
MamaausM2
Du widersprichst dich. In der Frage steht das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten willst. Dann musst du ja arbeiten und erhälst statt Mutterschaftsgeld dein normales Gehalt ---- du willst aber beim Elterngeld auf die ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten.... Und ja das geht. Zählt halt nur das Gehalt bis 14.01 zum Elterngeld
Catherin
Entschuldigung für die Verwirrung Ich will tatsächlich Elterngeld auf die Ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten Und jetzt weiß ich Bescheid, dass der Brutto bis 14.01 ist zur Berechnung des Elterngeld mitberechnet Danke euch für die Hilfe
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, im Februar diesen Jahres wurde mein Sohn geboren, vor 4 Wochen habe ich Elterngeld beantragt. Nun zu meiner Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages wurde ich 4 Monate vor dem Mutterschutz arbeitslos. Diese 4 Monate ginge ...
Hallo Frau Bader, ich werde voraussichtlich mein zweites Kind am 19.04.2017 erwarten und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Elternzeit meines ersten Kindes (geb. 15.01.2016) Jetzt habe ich mich über die ganzen Rechte bezüglich neuen Mutterschutz, Mutterschutzgeld, Auftraggeberzuschuss, Elterngeld und so weiter schon bei euch super ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich weiß das zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Mutterschutz genommen werden. Nur welcher Mutterschutz zählt hier? Die sechs Woche vor errechnetem Termin oder die 8 Wochen nach tatsächlicher Entbindung? Wenn die 6 Wochen vorher maßgeblich sind was ist dann wenn man ...
Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es, dass bei der Elterngeldberechnung für die Beamten der Monat des Mutterschutzes ausgeklammert wird? Wenn ja: Was ist da der Hintergrund? Bei Angestellten ist dies ja nicht der Fall... Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen KrissiV
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schulunfall - Brille beschädigt - wer zahlt?
- Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeld
- Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende Elternzeit von Kind 1
- Wie formuliert man Widerspruch fürs Amtsgericht.. dringend
- Namensänderung
- Ausklammern aufgrund Schwangerschaftsbedingterkrankschreibung
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte