Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Januar 2024 für das Elterngeld berechnet ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Catherin

von Catherin am 17.07.2023, 23:08



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Hallo, ist doch unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2023



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Verstehe deine Frage nicht ganz?! Wenn du auf den Mutterschutz verzichtest, arbeitest du ganz normal weiter bis zur Geburt des Kindes und bekommst entsprechend dein Gehalt.

von KielSprotte am 18.07.2023, 09:29



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Hi, Ich möchte nicht während Mutterschutz ab 15.01 arbeiten Ich will mein Brutto bis 14.01 von Januar 2024 für Elterngeldberechnung (6 Monate mit Klasse 3) einfliessen, damit ich später Steuervorteil bei der Elterngeldberechnung habe. Ich weiß nicht, wie wird der Beitrag berechnet Option 1: der Beitrag ist gar nicht berechnet, weil ich Mutterschutzgeld ab 15.01 erhalten kann Option 2: der Beitrag (Brutto bis 14.01) ist berechnet ich kann den expliziten Antrag bei der Elterngeldstelle stellen kann, damit die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen Kalendermonat zu verzichten Viele Grüße Catherin

von Catherin am 18.07.2023, 10:46



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Du hast oben aber explizit geschrieben, dass du auf den vorgeburtlichen Muschu verzichten willst?! Was denn nun?

von KielSprotte am 18.07.2023, 11:08



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Du widersprichst dich. In der Frage steht das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten willst. Dann musst du ja arbeiten und erhälst statt Mutterschaftsgeld dein normales Gehalt ---- du willst aber beim Elterngeld auf die ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten.... Und ja das geht. Zählt halt nur das Gehalt bis 14.01 zum Elterngeld

von MamaausM2 am 18.07.2023, 11:41



Antwort auf: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Entschuldigung für die Verwirrung Ich will tatsächlich Elterngeld auf die Ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten Und jetzt weiß ich Bescheid, dass der Brutto bis 14.01 ist zur Berechnung des Elterngeld mitberechnet Danke euch für die Hilfe

von Catherin am 18.07.2023, 12:35



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