Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz

Catherin

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Januar 2024 für das Elterngeld berechnet ? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Catherin


KielSprotte

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Verstehe deine Frage nicht ganz?! Wenn du auf den Mutterschutz verzichtest, arbeitest du ganz normal weiter bis zur Geburt des Kindes und bekommst entsprechend dein Gehalt.


Catherin

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Hi, Ich möchte nicht während Mutterschutz ab 15.01 arbeiten Ich will mein Brutto bis 14.01 von Januar 2024 für Elterngeldberechnung (6 Monate mit Klasse 3) einfliessen, damit ich später Steuervorteil bei der Elterngeldberechnung habe. Ich weiß nicht, wie wird der Beitrag berechnet Option 1: der Beitrag ist gar nicht berechnet, weil ich Mutterschutzgeld ab 15.01 erhalten kann Option 2: der Beitrag (Brutto bis 14.01) ist berechnet ich kann den expliziten Antrag bei der Elterngeldstelle stellen kann, damit die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen Kalendermonat zu verzichten Viele Grüße Catherin


KielSprotte

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Du hast oben aber explizit geschrieben, dass du auf den vorgeburtlichen Muschu verzichten willst?! Was denn nun?


MamaausM2

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Du widersprichst dich. In der Frage steht das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten willst. Dann musst du ja arbeiten und erhälst statt Mutterschaftsgeld dein normales Gehalt ---- du willst aber beim Elterngeld auf die ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten.... Und ja das geht. Zählt halt nur das Gehalt bis 14.01 zum Elterngeld


Catherin

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Entschuldigung für die Verwirrung Ich will tatsächlich Elterngeld auf die Ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten Und jetzt weiß ich Bescheid, dass der Brutto bis 14.01 ist zur Berechnung des Elterngeld mitberechnet Danke euch für die Hilfe


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