Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024.
Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten
Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten
Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Januar 2024 für das Elterngeld berechnet ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Catherin
von
Catherin
am 17.07.2023, 23:08
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Hallo,
ist doch unten schon beantwortet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.07.2023
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Verstehe deine Frage nicht ganz?! Wenn du auf den Mutterschutz verzichtest, arbeitest du ganz normal weiter bis zur Geburt des Kindes und bekommst entsprechend dein Gehalt.
von
KielSprotte
am 18.07.2023, 09:29
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Hi,
Ich möchte nicht während Mutterschutz ab 15.01 arbeiten
Ich will mein Brutto bis 14.01 von Januar 2024 für Elterngeldberechnung (6 Monate mit Klasse 3) einfliessen, damit ich später Steuervorteil bei der Elterngeldberechnung habe.
Ich weiß nicht, wie wird der Beitrag berechnet
Option 1: der Beitrag ist gar nicht berechnet, weil ich Mutterschutzgeld ab 15.01 erhalten kann
Option 2: der Beitrag (Brutto bis 14.01) ist berechnet
ich kann den expliziten Antrag bei der Elterngeldstelle stellen kann, damit die Ausklammerung des Mutterschutzes für einen Kalendermonat zu verzichten
Viele Grüße
Catherin
von
Catherin
am 18.07.2023, 10:46
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Du hast oben aber explizit geschrieben, dass du auf den vorgeburtlichen Muschu verzichten willst?! Was denn nun?
von
KielSprotte
am 18.07.2023, 11:08
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Du widersprichst dich.
In der Frage steht das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten willst. Dann musst du ja arbeiten und erhälst statt Mutterschaftsgeld dein normales Gehalt ---- du willst aber beim Elterngeld auf die ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten.... Und ja das geht. Zählt halt nur das Gehalt bis 14.01 zum Elterngeld
von
MamaausM2
am 18.07.2023, 11:41
Antwort auf:
Elterngeldberechnung beim Verzichten von vorgeburtlichen Mutterschutz
Entschuldigung für die Verwirrung
Ich will tatsächlich Elterngeld auf die Ausklammerung des Monats mit Mutterschaftsgeld verzichten
Und jetzt weiß ich Bescheid, dass der Brutto bis 14.01 ist zur Berechnung des Elterngeld mitberechnet
Danke euch für die Hilfe
von
Catherin
am 18.07.2023, 12:35