Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

"Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?

Frage: "Welcher" Mutterschutz zählt für die Elterngeldberechnung?

PüppiLangnerStrumpf

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich weiß das zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Mutterschutz genommen werden. Nur welcher Mutterschutz zählt hier? Die sechs Woche vor errechnetem Termin oder die 8 Wochen nach tatsächlicher Entbindung? Wenn die 6 Wochen vorher maßgeblich sind was ist dann wenn man vor der Entbindung keinen Mutterschutz nimmt? Wie berechnet sich dann das Elterngeld? Und wenn ich während meines Elterngeldbezugs weiterhin Einkommen habe durch Homeoffice welches Elterngeld muss ich dann beantragen ? Basis oder Plus bzw. muss ich sogar eine bestimmte Variante wählen? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es zählen die 12 letzten Mo vor der Geburt - Monate mit MG o vorherigem EG werden ausgenommen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es gibt pro Schwangerschaft nur EINEN Mutterschutz und der dauert im Regelfall 14 Wochen, eben 6 vor und 8 Wochen nach Geburt. Verzichtest du auf den MSchutz vor Geburt, beginnt der Mutterschutz entsprechend später. Welches EG du nimmst ist in dem Sinne egal, angerechnet wird dein zusätzliches Einkommen bei beiden. Die Berechnung ist glaube ich etwas anders, da kommt es auf die Höhe deines Einkommens an, was dann besser ist. Dafür gibt es den Elterngeldrechner (mal googeln) um das auszurechnen. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, im Februar diesen Jahres wurde mein Sohn geboren, vor 4 Wochen habe ich Elterngeld beantragt. Nun zu meiner Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages wurde ich 4 Monate vor dem Mutterschutz arbeitslos. Diese 4 Monate ginge ...

Hallo Frau Bader, ich werde voraussichtlich mein zweites Kind am 19.04.2017 erwarten und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Elternzeit meines ersten Kindes (geb. 15.01.2016) Jetzt habe ich mich über die ganzen Rechte bezüglich neuen Mutterschutz, Mutterschutzgeld, Auftraggeberzuschuss, Elterngeld und so weiter schon bei euch super ...

Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es, dass bei der Elterngeldberechnung für die Beamten der Monat des Mutterschutzes ausgeklammert wird? Wenn ja: Was ist da der Hintergrund? Bei Angestellten ist dies ja nicht der Fall... Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen KrissiV

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...

Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...