Sehr geehrte Frau Bader, im Februar diesen Jahres wurde mein Sohn geboren, vor 4 Wochen habe ich Elterngeld beantragt. Nun zu meiner Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages wurde ich 4 Monate vor dem Mutterschutz arbeitslos. Diese 4 Monate gingen zu 0€ in die Berechnung ein, wodurch das Durchschnittseinkommen stark vermindert wurde. Ist diese Berechnung rechtens? Könnte der Mittelwert nicht auf der Grundlage der 8 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet werden? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 02.05.2010, 12:41