Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, im Februar diesen Jahres wurde mein Sohn geboren, vor 4 Wochen habe ich Elterngeld beantragt. Nun zu meiner Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages wurde ich 4 Monate vor dem Mutterschutz arbeitslos. Diese 4 Monate gingen zu 0€ in die Berechnung ein, wodurch das Durchschnittseinkommen stark vermindert wurde. Ist diese Berechnung rechtens? Könnte der Mittelwert nicht auf der Grundlage der 8 Monate vor der Arbeitslosigkeit berechnet werden? Vielen Dank
Hallo, ist elider richtig Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ne, das ist richtig so, denn das Elterngeld ersetzt ja die letzten 12 Monate vor Geburt, oder eher Mutterschutz. Arbeitslosengeld ist eine Lohnfortzahlung und kein Gehalt, daher zählt es als Nullrunde. Habe das auch, nur hatte ich am Anfang die Nullrunden.
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