tiniwini
Hallo Frau Bader, ich werde voraussichtlich mein zweites Kind am 19.04.2017 erwarten und befinde mich derzeit noch in meiner 3-jährigen Elternzeit meines ersten Kindes (geb. 15.01.2016) Jetzt habe ich mich über die ganzen Rechte bezüglich neuen Mutterschutz, Mutterschutzgeld, Auftraggeberzuschuss, Elterngeld und so weiter schon bei euch super informieren können. Trotzdem würde ich gern noch wissen ob das alles so stimmt wie ich es aufgefasst habe. Also... Da ich derzeit noch in Elternzeit für Kind eins bin kann ich ohne Zustimmung des AG hergehen und meine Elternzeit vor Beginn des neuen Mutterschutzes (08.03.2017- 14.06.2017) in dem Fall zum 07.03.2017 schriftlich beenden und in den neuen Mutterschutz übergehen. Dadurch erhalte ich sowohl Mutterschutzgeld als auch den AG Zuschuss. Da der AG sich das Geld über das Umlageverfahren wiederholt trägt er dadurch keinen Schaden? Die vorzeitig beendete Elternzeit kann ich (muss aber nicht) noch bis zum 8 Lebensjahres meines ersten Kindes nehmen. Die drei Jahre von Kind zwei sowieso. Soviel zum Mutterschutz. Dann bezüglich Elterngeld... Da wir von Anfang an unsere Kinder mit geringen Altersunterschied wollten habe ich mir das Elterngeld für Kind eins auch nur für 1 Jahr auszahlen lassen. Der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld für Kind 2 ist somit durch die Ausklammerungsmonate (Mutterschutz alt/neu und Elterngeld) vom Jan. 2015 bis Nov. 2015 + Febr. 2017. Bis auf Februar 2017 (fließt mit 0 € ein da nicht gearbeitet) habe ich den Rest des Bemessungszeitraums noch Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt von Kind 1 haben wir im April 2016 geheiratet und ich habe die schwächere Lohnsteuer 5 genommen... (unser Steuerberater meinte wir müssten nichts nachzahlen... auch wenn ich deswegen skeptisch bin ließt man ja überall... aber sehen wir dann ja...) damals hatte ich auf den Gehaltsabrechnungen natürlich auch noch die Steuerklasse 1. Diese wird jetzt auch für das Elterngeld für Kind 2 berücksichtigt oder?) Die 5 hatte ich ja erst ab April 2016 und hab somit noch nicht mit ihr gearbeitet. Oder zählt da die aktuelle da Februar 2017 auch mit einfließt dann sollte ich nämlich noch wechseln....? Glaub das wars erstmal... Hoffe hab alles soweit richtig verstanden... Liebe Grüße tiniwini
Hallo, ja, alles richtig Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, im Februar diesen Jahres wurde mein Sohn geboren, vor 4 Wochen habe ich Elterngeld beantragt. Nun zu meiner Frage: für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen. Aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages wurde ich 4 Monate vor dem Mutterschutz arbeitslos. Diese 4 Monate ginge ...
Guten Tag Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bezüglich dem Elterngeld. Ich weiß das zur Berechnung die letzten 12 Monate vor Mutterschutz genommen werden. Nur welcher Mutterschutz zählt hier? Die sechs Woche vor errechnetem Termin oder die 8 Wochen nach tatsächlicher Entbindung? Wenn die 6 Wochen vorher maßgeblich sind was ist dann wenn man ...
Sehr geehrte Frau Bader, stimmt es, dass bei der Elterngeldberechnung für die Beamten der Monat des Mutterschutzes ausgeklammert wird? Wenn ja: Was ist da der Hintergrund? Bei Angestellten ist dies ja nicht der Fall... Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen KrissiV
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mutterschutz beginnt am 15.01.2024. Bis 14.01 kann ich normalen Gehalt von Arbeitsgeber erhalten Ab 15.01 kann ich Mutterschaftsgeld (von der Versicherung und Zuschuss von Arbeitgeber) erhalten Wenn ich komplett auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten will, wie wird den Beitrag von diesem Monat Janu ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...