Steffi1111
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes für ein zweites Kind. Beim ersten Kind wurde für die Höhe des Elterngeldes meine hauptsächliche Angestelltentätigkeit zugrunde gelegt. Für die Berechnung des Bemessungszeitraumes galt allerdings das Kalenderjahr vor der Geburt (nicht die 12 Monate vor der Geburt), weil ich noch ein paar minimale selbständige Einkünfte hatte. Nun ist für 2024 ein zweite Kind geplant. Mein Elterngeldbezug endet dieses Jahr im Juni. Teilzeit in der Anstellung werde ich erst wieder ab Oktober beginnen. Es stellt sich die Frage, da ich 07/23-09/23 weder Elterngeld noch Gehalt erhalte, ob diese Monate in die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind mit einfliessen? Wird aufgrund des Elterngeldbezuges 01/23-06/23 das komplette Kalenderjahr 2023 ausgeklammert oder nur die Monate mit Elterngeldbezug? Auch 2022 und 2023 hatte ich minimale selbständige Einkünfte. Vielen Dank schon vorab! Viele Grüße!
Hallo, grundsätzlich zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wenn Sie in diesem Eltern Geld bis zum 14. Lebensmonat eines vorherigen Kindes oder Mutterschaftsgeld bezogen haben, können Sie entsprechende Kalenderjahre zurückgehen. Voraussetzung ist, dass die selbstständige Tätigkeit in Ihrem Steuerbescheid erscheint. Liebe Grüße NB
Dojii
Wann ist denn das ältere Kind geboren, für das du bis 06/2023 Elterngeld bezogen hast?
Steffi1111
Das erste Kind ist am 29.04.2022 geboren. Ich bin alleinerziehend und habe deshalb die 14 Monate Basiselterngeld.
Dojii
Wenn das Kind 2024 geboren wird, wäre theoretisch das Jahr 2023 (Januar bis Dezember) als Berechnungsgrundlage zu nutzen. Da hast du aber Elterngeld bezogen, also darfst du das Jahr als Ganzes ausklammern. Da du auch in 2022 Elterngeld bezogen hast, fliegt das Jahr auch raus. Dein Elterngeld wird dann also, genauso wie beim Vorkind, aus Januar bis Dezember 2021 errechnet.
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