Guten Tag,
zur Elterngeldberechnung hätte ich noch folgende Frage. Ich habe jetzt am 15. November wieder angefangen zu arbeiten. Gerne möchte ich bald wieder schwanger werden. Würde der halbe November mit in den Bemessungszeitraum für das Elterngeld fallen? Und evtl mit Verrechnung des halben Mutterschutzmonats als ganzer Monat gezählt werden? Oder werden diese halben Monate nicht berücksichtigt?
Ich danke ihnen.
Liebe Grüße
von
Zarah89
am 24.11.2023, 08:39
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
grundsätzlich hängt das davon, wann das nächste Kind geboren wird. Sie können dann die Monate, in denen sie Elterngeld bezogen haben, heraus rechnen. Ansonsten zählen nur ganze Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2023
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
ob der november berücksichtigt wird hängt davon ab ob du in dem monat auch noch eg innerhalb der 14 monate nach der geburt deines 1. kindes bezogen hast. wenn ja fällt er raus, wenn nein zählt er als ganzer monat aber mit dem gehalt des halben monats.
grundsätzlich zählen immer nur ganze monate. du kannst also nur den ganzen monat aus der berechnung rausnehmen (wenn die entsprechenden voraussetzungen gegeben sind) oder eben nicht.
von
WonderWoman
am 24.11.2023, 10:11