Guten Tag Frau Bader, ich bekomme seit einigen Jahren von meinem Arbeitsgeber eine pauschalversteuerten Fahrtkostenzuschlag in Höhe von 200 € netto monatlich bezahlt. Dieser Fahrkostenzuschlag errechnet sich aus der Fahrstrecke bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Jahr und ist damals Zustande gekommen, weil ich intern die Betriebsstätte gewechselt hatte und dadurch einen enorm weiteren Arbeitsweg hatte. Nun ist es so, dass ich einen individuellen Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin bekommen habe, dass ich nur noch im Homeoffice arbeiten darf. Ich weiß leider nicht, ob mir mein Arbeitgeber nun den Fahrtkostenzuschlag weiterbezahlt, da ich ja auch nicht mehr zur Arbeit fahre. Ich habe nun große Angst, dass mir das finanziell beim Elterngeld Nachteile bringt. obwohl ich eigentlich mal irgendwo gelesen habe, dass einem durch einen Beschäftigungsverbot keine Nachteile entstehen dürfen. Daher stellen sich für mich zwei Fragen: - kann ich mit meinem Arbeitgeber ins Gespräch gehen, dass mir der Fahrkostenzuschlag trotzdem weiterhin bezahlt wird oder gibt es andere Möglichkeiten diese Kosten auszugleichen? - Wird ein pauschalversteuerter Fahrtkostenzuschlag bei der Elterngeldberechnung überhaupt berücksichtigt oder werden solche Zahlungen sowieso nicht mit berücksichtigt. Der Zuschlag wird ja zwar auf der Bruttoentgeld gerechnet, allerdings nur gering versteuert und daher habe ich natürlich ein höheres Nettogehalt, als ich ohne den Zuschlag hätte. Vielen Dank im Voraus.
von LauraK1311 am 02.01.2024, 12:05