Sonnenkristall77
Hallo Frau Bader, wir planen ein 2. Kind, ich habe bisher in der EZ auf Teilzeit (10 Stunden) gearbeitet. Ab Februar endet die EZ und ich werde in TZ 30 Stunden arbeiten. Wenn ich 4 Monate arbeite und dann schwanger sein sollte und ein ss bedingtes Beschäftigungsverbot bekommen sollte- können die Monat mit dem ss bedingten Beschaftigungsverbot in die Elterngeldberechnung einfließen? Bei der 1. SS hatte ich einige 0 Monate wegen einer nicht ss bedingten Erkrankung, dies möchte ich vermeiden.
Hallo, bei einem BV werden die Monate voll angerechnet. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Die Monate vom Beschäftigungsverbot werden beim Elterngeld berücksichtigt. Aber warum gehst Du davon aus, dass Du ein Beschäftigungsverbot bekommst? Luvi
Sonnenkristall77
Ich habe bei meiner 1. SS erst recht spät das Beschäftigungsverbot bekommen. Allerdings wollte mir die Frauenärztin dieses schon viel früher ausstellen. Ich hatte die ganze ss durchweg Übelkeit und habe bis zum Ende abgenommen. Ausserdem arbeite ich mit Impilsdurchbrüchigen Kindern und Jugendlichen.
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