Riga2010
Sehr geehrte Frau Bader, während Krankengeldbezuges und eingetretener Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Im Verlauf erteilte mir mein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot, das an die Krankschreibung anschloss, weshalb ich weiterhin Krankengeld bezogen habe. Kann das KG, das während des Beschäftigungsverbotes gezahlt wurde, im Gegensatz zum KG, das aufgrund einer Krankschreibung gezahlt wird, bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, verstehe ich nicht. Beschäftigungsverbot und Krankengeld schließt sich aus. Entweder Sie sind krankgeschieben und können Krankengeld bekommen. Oder Sie hatten ein Beschäftigungsverbot für die Tätigkeit die Sie normalerweise ausüben, dann prüft das die Agentur für Arbeit, ob Sie von dort Leistung beziehen. Beim Elterngeld wird das aber nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö, Du warst ja eh arbeitslos und hattest kein Einkommen und keinen Arbetgeber. Auch ALG1 wäre mit 0€ in die Berechnung gegangen.
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