C.H.
Guten Tag Frau Bader, seit ein paar Tagen weiß ich, dass ich schwanger bin. Ich bin jetzt seit Jan. 2022 Selbständig, davor in einem festen Arbeitsverhältnis. Mir ist bekannt, dass es für uns selbständige einen Mutterschutz bzw. Elternzeit so nicht gibt. Ich würde mir trotzdem gerne wenn das Baby dann da ist ein bisschen Zeit nehmen. Geht in der jetztigen Situation mit der Selbständigkeit gar nicht, da die Fixkosten einfach zu hoch sind. Besteht die Möglichkeit nachdem ich entbunden habe mich vorübergehend Arbeitslos zu melden? Vielen lieben Dank für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße Christina
Hallo, ja, die Situation kenne ich :-) Bei uns ist damals jeweils mein Mann in EZ gegangen, anders wäre es gar nicht gegangen. Sie können sich schon deshalb nicht arbeitslos melden, weil Sie ja dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen. Sie können aber doch EG bekommen, auch wenn Sie keine EZ nehmen können. Liebe Grüße NB
Dojii
Wieso beantragst du kein Elterngeld? Wenn du nicht arbeitest und deine Selbstständigkeit in der Zeit keinen Gewinn erzielt, bekommst du doch volles Elterngeld. Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du maximal 15h pro Woche oder weniger in deiner Selbstständigkeit arbeitest. Allerdings wird dein damit erwirtschafteter Gewinn zum größten Teil direkt wiedermit dem ALG 1 verrechnet. Gleichzeitig musst du vermittelbar sein, also aktiv nach einer neuen Arbeit suchen und auch die Stellenabgebote der Bundesangentur wahrnehmen. Arbeitslosmelden und ALG 1 beziehen ist nicht dazu gedacht, zuhause zu sitzen und finanziell abgesichert dein Kind zu betreuen und danach wieder weiter in der alten Selbstständigkeit zu arbeiten. Aber die andere Frage ist auch, hast du überhaupt in die ALG-Versicherung eingezahlt? Um einen Anspruch auf ALG 1 zu haben, musst du ja in den letzten 30 Monaten mind. 12 Monate aktiv AV-Beiträge gezahlt haben. Wenn du zuletzt 2021 angestellt warst und danach nicht freiwillig in die ALG-Versicherung weiter eingezahlt hast, bist du vermutlich ohnehin schon aus der Arbeitslosenversicherung rausgefallen.
C.H.
Was für Möglichkeiten gibt es denn sonst noch? Mein Mann möchte nicht in Elternzeit gehen und ich wüde meine Selbständigkeit sofort beenden. Mir machen die ganzen Fixkosten einfach sorgen.
Dojii
Elterngeld. Das ist ja dafür gedacht, dich nach Geburt des Kindes finanziell zu unterstützen, eben weil du zuhause bleibst und das Kind betreust. Aber solltest du nicht freiwillig in die Arbeitslosenversicherung weiter eingezahlt haben, wirst du eben kein ALG 1 bekommen, selbst wenn du deine Selbstständigkeit nun komplett aufgeben und nach was Neuem suchen willst.
Ani123
Vorrangig gibt es EG und der Kindesvater muss finanziell für sie aufkommen. Wenn das nicht reicht könne sie z. B. Wohngeld beantragen. Die Selbständigkeit jetzt zu beenden um ALG 1 zu beziehen ist keine gute Idee. 1) es wird schwer sein schwanger eine Anstellung zu finden, 2) kann das Gehalt niedriger sein als bei der Selbständigkeit, 3) beziehen sie ALG 1, welches mit 0 € in die Berechnung des EG einfließt (insofern sie Anspruch auf ALG 1 haben). Das jetzige Aufgeben würde das EG mindern. Sie schreiben, dass die Fixkosten hoch sind sollten sie an ein hohes EG Interesse haben. Ich gehe davon aus, dass sie keine Versicherung haben welche beim Mutterschutz greift. Wenn doch könnte damit die Zeit abgedeckt werden. Während des Mutterschutzes stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da sie planen zu Hause zu bleiben stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Um ALG 1 beziehen zu können müssen sie dem Arbeitsmarkt mit mind. 15 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Zu behaupten, arbeiten zu wollen um ALG 1 zu beziehen, wäre Betrug. Wenn die Agentur für Arbeit das heraus findet hat es Konsequenzen, wie z. B. Rückzahlung des Geldes und Anzeige wegen Betrug. Daher sollten sie ehrlich zur Agentur für Arbeit sein. Die Selbständigkeit wird 2022 geplant gewesen sein und vermutlich auch Vorteile mit sich gebracht haben/ bringen. Dass der Kindsvater keine EZ nehmen möchte ist schade. Wie begründet er das?
C.H.
Vielen Dank für die Auskunft. Ich habe eine Krankengeldzusatversicherung - diese dürfte bei Mutterschutz auch greifen. Ich hatte irgendwie nicht an EG gedacht und ging davon aus, als selbständige sitzt man da alleine da.. Also vielen Dank für den Tipp! Arbeitslos melden war nur ein Gedanke, uns fehlt da die Erfahrung.. Wird halt unser Erstes. Für meine Mann und auch für mich kommt es einfach nicht in Frage, dass er komplett zuhause bleibt, wir sind da leider etwas altmodisch.
zweizwerge
Er muss ja nicht komplett daheim bleiben, aber evtl. so viel, dass Du die Selbständigkeit auf kleiner Flamme weitermachen kannst,, oder gegen Schluss der Elternzeit den Wiedereinstieg vorbereiten kannst) damit Du nach dem Elterngeldbezug wieder einsteigen kannst. Keine Ahnung, ob das geht, wir wissen ja nicht, was Du machst :-). Bei ihm wäre das dann vermutlich Teilzeit in Elternzeit. Du weisst schon, nur wenn beide Elternzeit nehmen, gibt's die vollen Monate. Und außerdem einen Mann, der sich traut, mit dem Kand auch mal alleine zu sein - davon profitieren beide (ok, vielleicht nicht so toll in den ersten Wochen).
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