Hallo, ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, wie ich mir eine selbständige Tätigkeit während der Elternzeit genehmigen lassen kann. Darauf sagte man mir, ich müsste genau spezifieren, was ich tue und FÜR WEN (ich könnte ja für die Konkurrenz arbeiten...). Das würde ja bedeuten, wenn ich als Selbständige Auftragsarbeiten annehme, dass ich jeden einzelnen Auftrag von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen muss. Ist das rechtens? Klingt nicht unbedingt nach einer in der Praxis umsetzbaren Vorgehensweise... Vielen Dank, Ana.T
Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 11:06