Ich bin noch bis 30.11.20 in Elternzeit und arbeite bis dahin bei meinem alten AG in Teilzeit mit 30 Std. weiter. Elterngeld plus bekomme ich noch bis August. Nun möchte ich mich aber ab dem 01.03.20 selbständig machen. Kann ich zum 31.03.20 bei meinem AG kündigen, im März bereits daheim bleiben mit Resturlaub und gleichzeitig die Selbständigkeit starten? Wie wirkt sich die verkürzte EZ auf das Elterngeld aus?
von Socke14 am 23.12.2019, 15:51