Elternzeit vorzeitig beenden wg. Selbständigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden wg. Selbständigkeit

Ich bin noch bis 30.11.20 in Elternzeit und arbeite bis dahin bei meinem alten AG in Teilzeit mit 30 Std. weiter. Elterngeld plus bekomme ich noch bis August. Nun möchte ich mich aber ab dem 01.03.20 selbständig machen. Kann ich zum 31.03.20 bei meinem AG kündigen, im März bereits daheim bleiben mit Resturlaub und gleichzeitig die Selbständigkeit starten? Wie wirkt sich die verkürzte EZ auf das Elterngeld aus?

von Socke14 am 23.12.2019, 15:51



Antwort auf: Elternzeit vorzeitig beenden wg. Selbständigkeit

Hallo, das ist möglich. Sie können SIe ab dem ersten Geburtstag des Kindes den Restbetrag auf einmal auszahlen lassen - sonst würde das EG ab Beginn des VZ-Urlaubes gestrichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.12.2019



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