Guten Abend, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Zeitraums in Zusammenhang mit vorheriger Elternzeit im Angestelltenverhältnis, Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss und Selbstständigkeit. Mein Mann war bis Februar 2023 fest angestellt. In dieser Zeit hat er vom 22.05.22-21.06.22 & 22.01.23 – 21.02.23 je einen Monat Elternzeit/Partnermonate von Kind 1 genommen. Im Februar 2023 ist er dann mit Abfindung betriebsbedingt gekündigt worden. Von März 2023 – Juni 2023 war er arbeitslos. Im Juli 2023 hat er sich selbstständig gemacht und erhält seitdem einen Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Die Selbstständigkeit läuft über eine GmbH, die bereits seit 2021 im Nebenerwerb existiert und nun zum Haupterwerb wurde. Nun bin ich wieder schwanger mit Geburt im November 2023. Er plant entweder ab Geburt (geplanter Kaiserschnitt 13.11.2023) oder ab 13.01.2024 zwei Monate Elternzeit/Partnermonate am Stück für Kind 2 zu nehmen. Meine Fragen: Welche Berechnungszeitraum wird in seinem Fall aufgrund der Arbeitslosigkeit/Selbständigkeit für das Elterngeld bei Kind 2 angesetzt? Da sowohl das Arbeitslosengeld als auch der Gründungszuschuss bei der Berechnung des Elterngeld nicht angesetzt werden (soweit recherchiert), hat er somit seit März 2023 kein anrechenbares Einkommen und die Abfindung zählt auch nicht mit rein, richtig? Welche Monate genau können ausgeklammert werden? Wie muss die Aufnahme der Selbstständigkeit gegenüber der Elterngeldstelle nachgewiesen werden? Reicht es aus, dass die GmbH bis Juni 2023 in Nebenerwerb betrieben wurde und ab Juli 2023 im Haupterwerb? Vielen Dank
von Ippets am 21.08.2023, 19:59