Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe für meine Zwillinge Elterngeld Antrag gestellt (antragsdatum13.02.2020) und habe den Pauschbetrag pro Kind über 300 € bewilligt bekommen obwohl mir der Höchstbetrag Zusteht. Mir liegt der Steuer Bescheid und auch die Steuererklärung für 2019 noch nicht vor weil ich selber auf Abrechnungen warte und nicht in meiner Mitwirkung liegt dass der Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Die Elterngeldstelle besteht auf den Steuerbescheid 2019 um den Höchstbetrag auszuzahlen. Da der Auszahlungsbetrag ein enormer unterschied ist und der Steuerbescheid sich noch viele Monate hinaus ziehen wird möchte ich gerne wissen ob die Elterngeldstelle das in der Form darf Obwohl ich einen Nachweis von meinem Steuerberater über mein Gewinn für 2019 eingereicht habe?
Danke
Liebe Grüße
von
Berrys
am 13.07.2020, 07:11
Antwort auf:
Elterngeld Selbständigkeit
Hallo,
ich kenne es nur so, dass die Gewinnermittlung vom Steuerberater ausreicht. Gibt es einen Grund für das Misstrauen? War der Gewinn in den Vorjahren wesentlich niedriger oder kann es einen anderen Grund geben? Ansonsten würde ich Widerspruch einlegen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2020
Antwort auf:
Elterngeld Selbständigkeit
Das ist komisch. Eine BWA reicht für eine vorläufige Bewilligung aus, dann muss der Steuerbescheid eben nachgereicht werden.
Sollten sich dann nachträglich Differenzen ergeben, müsstest du ggf. einen Teil des Elterngeldes zurückzahlen (bei einem vorläufigen Bescheid besteht kein Vertrauensschutz).
Aber grundsätzlich reicht eine BWA erst einmal aus.
Das von dir genannten Vorgehen soll eigentlich nur dann ausgeübt werden, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass der in der BWA genannte Gewinn tatsächlich erzielt wurde, um eben eine Überzahlung zu vermeiden.
Fiel dein Gewinn im Steuerbescheid 2018 denn deutlich geringer aus als der Gewinn 2019? Das könnte eventuell ein Grund sein, wieso die Elterngeldstelle auf Nummer sicher gehen will.
von
Dojii
am 14.07.2020, 07:46
Antwort auf:
Elterngeld Selbständigkeit
Danke für die Rückmeldungen. Laut den beeg Richtlinien muss wohl unmittelbar der Steuerbescheid eingereicht werden. Ein anderes Dokument als Nachweis gilt wohl nicht. Die elterngeldstelle beruht sich auf die Richtlinien.
von
Berrys
am 25.07.2020, 10:51