Elterngeld bei Anstellung und Selbständigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei Anstellung und Selbständigkeit

Guten Tag Frau Bader, Ich erwarte im August mein drittes Kind. Ich bin 20 Std angestellt und arbeite nebenzu noch erfolgreich selbständig. Mein Plan: in meiner Anstellung möchte ich generell Elternzeit bzw. Elterngeld beziehen für 12 Monate. Meine Auftraggeber im Zuge meiner Selbständigkeit kann ich aber nicht ganz ruhen lassen sonst bin ich weg vom Fenster. Diese werde ich so wenig wie möglich aber viel wie nötig immer wieder mal aufsuchen müssen. Idee: für den Monate Dez. möchte ich Elternzeit ausetzen. Im Dez schreibe ich dann meine Rechnung und bitte auch, dass das Honorar im Dez noch auf mein Konto eingeht. Von Jan bis Juli 2019 würde wieder volles Elterngeld. Immer wieder Auftraggeber aufsuchen. Rechnungsstellung aber erst wieder ab Sept. u.a. auch für die "wenigen" Dienste von Jan bis Juli 2019. So, ich hoffe, das klingt nun nicht all zu unverschämt? Geht das? Wenn ja, auf was muss ich aufpassen? Kann man "nur" einen Monat aussetzen oder muss ich mind. 2 Monate aussetzen? Kann ich ausgesetzte Monate hinten anhängen? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort und wünsche einen schönen Tag! Grüße Marlene R.

von Marlene R. am 16.01.2018, 09:31



Antwort auf: Elterngeld bei Anstellung und Selbständigkeit

Ja das geht. Bei Selbstständigen gilt das reine Zuflussprinzip, sprich wenn das Geld in den Monaten zufließt, in denen kein Elterngeld gezahlt wird, dann kann es auch nicht angerechnet werden. Aber Vorsicht, Elterngeld wird immer in Lebensmonaten gezahlt, nicht in Kalendermonaten. Also die Geldzuflüsse entsprechend den ausgesetzten Lebensmonaten anpassen. Ausgesetzte Monate können angehangen werden, wobei das Basiselterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat genutzt werden kann, danach müsste man EG Plus nehmen.

von Dojii am 16.01.2018, 09:56



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