Frage: Sperrfrist nach Kündigung

Guten Tag, ich habe eine Frage zur Sperrfrist nach einer Kündigung. Bis heute bin ich offiziell im Urlaub, bevor ich morgen meine neue Stelle antreten sollte. Ich habe in den vergangenen fünf Wochen die Eingewöhnung mit meinem Sohn versucht. Leider ist diese aus verschiedenen Gründen nicht geglückt, sodass mein Sohn schreit, wenn er überhaupt in das Gebäude soll. Wickeln lässt er sich auch nicht und sobald ich den Raum verlasse, fängt er panisch an zu schreien und lässt sich auch nach fünf Wochen nicht beruhigen. Da es wie gesagt einige Vorfälle gab, die auch unser Vertrauen in die Kita zerstört haben, haben wir die Konsequenzen gezogen und ihn aus der Kita abgemeldet. Nun kann ich die neue Stelle in dem geplanten Umfang nicht antreten, da mein Kind (2 Jahre) nun nicht versorgt ist. Mein neuer Arbeitgeber hat sich leider auf keinen Kompromiss eingelassen, sodass ich die Stelle kündigen muss, bevor ich sie überhaupt angetreten bin. Ich habe mich bereits an acht anderen Stellen beworben, frage mich aber, ob ich bis zum Beginn einer neuen Tätigkeit (mit weniger Stunden) Arbeitslosengeld beantragen kann oder ob aufgrund meiner eigenen Kündigung eine Sperrfrist verhängt wird oder zählt der Umstand, dass mein Sohn mit zwei Jahren nun unversorgt ist als wichtiger privater Grund für die Kündigung, sodass keine Sperrfrist verhängt werden darf. Vielen Dank

von cs34 am 30.09.2021, 16:25



Antwort auf: Sperrfrist nach Kündigung

Hallo, das obliegt der Entscheidung des Sachbearbeiters nach Ermessen. Wichtig wäre, es nachweisen zu können (Brief von Kita). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2021



Antwort auf: Sperrfrist nach Kündigung

Das wird dir nur der Sachbearbeiter des Arbeitsamtes sagen können. Der entscheidet das.

von Felica am 30.09.2021, 17:15



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