NadineC
Hallo Frau Bader, folgendes : Ich bin 2013 schwanger geworden und direkt 08/13 ins BV gegangen. Hatte für 2013 noch Resturlaub.Mutterschutz von 02/14-05/14. Im September 2015 habe ich den Dienst woeder aufgenommen, war unerwartet wieder schwanger und bin dann ab 09/15 wieder ins BV, Mutterschutz von 02/16 - 05/16. Elternzeit habe ich bis 31.7.2019 genommen. Nun hat sich eine andere Arbeitsstelle ergeben, so das ich zum 1.10.2018 gekündigt habe. Mich würde interessieren was mit meinem Urlaub ist. Hatte ja nie die Chance ihn zu nehmen. Personalabteilung meinte, es bestünde wohl kein Anspruch mehr. Würde den gerne auszahlen lassen, vielleicht blicken Sie ja durch. LG Nadine Cohrs
Hallo, nach der neueren Rechtsprechung ist es möglich, den Urlaub noch zu nehmen bzw. ihn auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB
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