Sehr geehrte Frau Bader, Ich beabsichtige meinem Arbeitgeber innerhalb meiner laufenden Elternzeit nach Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen. Wie sollte ich am Besten vorgehen um meinen Urlaubsanspruch geltend zu machen? Mein Arbeitgeber hat mir meine Elternzeit bisher nicht schriftlich bestätigt, somit mir auch nie ausdrücklich mitgeteilt, dass der Urlaub anteilig gekürzt wird. Gemäß Bundesarbeitsgericht 19.5.2015, 9 AZR 725/13 stünde mir also mein Urlaubsanspruch aus der Elternzeit seit April 2020 zu. Wenn ich dies in der Kündigung aufführe, könnte mein Arbeitgeber den Anspruch ja noch innerhalb der Kündigungsfrist kürzen. Verfällt dieser Anspruch, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbare? Vielen Dank.
von Mephis am 01.08.2021, 12:20