Guten Tag,
wenn ich schwanger bin (Baby kommt im Juli) und seit Mitte Oktober in Deutschland und auch versicherungspflichtig eingestellt (seit Oktober), die Monate davor jedoch in England, werden die Einkünfte aus England auch für Elterngeld mit einberechnet?
Zitat aus dem Internet:
"Allerdings wird Ihr ausländisches Einkommen für die Höhe des Elterngelds nur berücksichtigt, wenn Sie für dieses Einkommen Steuern zahlen müssen in einem Staat der Europäischen Union (EU) oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz."
Danke Vorab und viele Grüsse!
von
Kamaga
am 26.04.2023, 09:48
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Hallo,
Leider wird das Einkommen nicht berücksichtigt, da Großbritannien eben nicht mehr in der EU ist und auch nicht gleichgestellt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2023
Antwort auf:
Elterngeldberechnung
Die Antwort hast du dir mit deinem Zitat eigentlich schon selbst gegeben. Großbritannien ist nicht Teil der EU.
Leider gilt hier dann nur dein Einkommen aus Deutschland seit Oktober.
Da Großbritannien als Drittstaat mit den EU-Regeln nichts mehr zu tun haben will, wird das Einkommen nicht mehr dem deutschen Einkommen gleichgesetzt. In den Monaten vor Oktober giltst du also als nicht erwerbstätig.
von
Dojii
am 26.04.2023, 10:00