Csjs
Hallo, Ich habe eine Frage zum Thema Höhe des elterngeldes. Ich habe eine Festanstellung in TZ (1030€ netto) Zusätzlich habe ich einen Minijob 260 € im Monat wie berechnet sich daraus das Elterngeld? Rechne ich das einfach zusammen und bekomme davon dann 67% oderbekomme ich nur 67 % von meiner Festanstellung? Aber wie wird dann der Minijobs berücksichtigt? Ich werde in beiden nach der Geburt nicht arbeiten. Viele Grüße und danke für die Hilfe schonmal im Voraus! Csjs
Hallo, Beides.das wird berücksichtigt. Liebe Grüsse NB
Bauchschlumpf
Ich hab mich in den letzten Tagen intensiv mit der Berechnung des Elterngeldes beschäftigt. Es werden beide Einkommen berücksichtigt.
Csjs
Aber es wird nicht einfach beides zusammen gerechnet und dann davon 67% oder?
Csjs
Das beides berücksichtigt wird, weiß ich aber in welcher Höhe würde mich interessieren. Also gilt dann 1030+260 =1290 und davon 67% also Elterngeld in Höhe von 864€?!
Ähnliche Fragen
Das Elternegeld wird bei einer freiberuflichen Tätigkeit aufgrund des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres berechnet. In meinem Fall ergibt sich dadurch ein finanzieller Nachteil. Ich beziehe meine Einkünfte hauptsächlich aus der Festanstellung und habe Anfang 2013 nur einen geringen Zuverdienst von ca. 500 Euro gehabt. Außerdem habe ich Ende 2 ...
Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Ich bekomme Mitte Juni mein erstes Kind. Momentan bin ich in einer Festanstellung seit November 2015. Vorher habe ich Selbstständig gearbeitet und war zwischenzeitlich arbeitslos gemeldet. Da ich jetzt nicht die vollen 12 Monate in einer Festanstellung war und zuvor Selbstständig und Ar ...
Liebe Frau Bader, ich habe mit Interesse Ihre Beiträge zum Thema Elterngeld gelesen. Leider finde ich für meinen (etwas speziellen) Fall keine Antworten darauf. Ich bin wieder schwanger und erwarte mein Baby im September. Aufgrund eines Umzugs musste ich nach der 1. SS mein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit aufgeben. Nun bin ich seit 1.8. ...
Ich möchte Elterngeld beantragen, meine Tochter wurde am 22.12.2017 geboren. In den 12 Monaten vor ihrer Geburt war ich festangestellt und laut Berechnung erhalte ich den Höchstsatz von 1.800 Euro. Zusätzlich hatte ich in dem Zeitraum noch eine geringe Honorartätigkeit mit insgesamt 700 Euro. Muss ich dafür die Erklärung für Selbstständige ausfülle ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?