Leela_Amy
Hallo, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Ich bekomme Mitte Juni mein erstes Kind. Momentan bin ich in einer Festanstellung seit November 2015. Vorher habe ich Selbstständig gearbeitet und war zwischenzeitlich arbeitslos gemeldet. Da ich jetzt nicht die vollen 12 Monate in einer Festanstellung war und zuvor Selbstständig und Arbeitslos war, wie wird mein Elterngeld berechnet. Ist es eine Mischkalkulation oder werden die 6 Monate vom Gehalt der Festanstellung durch 12 gerechnet oder wird mein Gewinn aus dem letzten Kalenderjahr genommen. Bei der Mischkalkulation würde ich am besten darstehen. Machen die Behörden das in Ausnahmefällen? Besten Dank!
Hallo, nein, es wird als Berechnungszeitraum das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr angenommen. Liebe Grüße NB
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Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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