Mutterschaftsgeld- Berechnung ausschließlich über die Festanstellung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschaftsgeld- Berechnung ausschließlich über die Festanstellung?

Guten Tag, ich habe während Corona eine Festanstellung angenommen und meine Sozialversicherungsbeiträge werden über diese Festanstellung abgerechnet, vorher war ich jahrelang hauptberuflich selbstständig und über die KSK versichert, über die Absicherung mit einem Künstlerkrankentagegeld habe ich dann auch Mutterschaftsgeld bezogen. Nun meine Frage: meine Festanstellung macht ca. 50 % meines Gesamteinkommen aus, das bedeutet: sollte für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nur die Festanstellung berücksichtigt werden, stehe ich ganz schön blöd da. Meine Mitgliedschaft in der KSK habe ich nicht aufgelöst, da ich weiter selbstständig bin, hier zahle ich freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Da ich aus gesundheitlichen Gründen definitiv nicht in der Zeit des Mutterschutzes arbeiten können werde, frage ich mich und nun auch Sie ob und wie mein Einkommen aus der Selbstständigkeit bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes berücksichtigt werden kann? Mit freundlichen Grüßen

von Nestleraa am 08.04.2022, 15:36



Antwort auf: Mutterschaftsgeld- Berechnung ausschließlich über die Festanstellung?

Hallo, Selbständige müssen sich selber um Absicherung in den Zeiten kümmern, in denen sie nicht arbeiten können. Die KK zahlt nur die (höchstens) 13 € und der AG die Differenz zum Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2022



Antwort auf: Mutterschaftsgeld- Berechnung ausschließlich über die Festanstellung?

In der Selbständigkeit gibt es keinen Mutterschutz. Du bekommst von der Krankenkasse 13 Euro/Tag und die Differenz zum Nettogehalt kommt vom AG. Mit deiner Selbständigkeit haben beide nichts zu tun.

von KielSprotte am 08.04.2022, 17:21



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