Guten Tag, ich habe während Corona eine Festanstellung angenommen und meine Sozialversicherungsbeiträge werden über diese Festanstellung abgerechnet, vorher war ich jahrelang hauptberuflich selbstständig und über die KSK versichert, über die Absicherung mit einem Künstlerkrankentagegeld habe ich dann auch Mutterschaftsgeld bezogen. Nun meine Frage: meine Festanstellung macht ca. 50 % meines Gesamteinkommen aus, das bedeutet: sollte für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes nur die Festanstellung berücksichtigt werden, stehe ich ganz schön blöd da. Meine Mitgliedschaft in der KSK habe ich nicht aufgelöst, da ich weiter selbstständig bin, hier zahle ich freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Da ich aus gesundheitlichen Gründen definitiv nicht in der Zeit des Mutterschutzes arbeiten können werde, frage ich mich und nun auch Sie ob und wie mein Einkommen aus der Selbstständigkeit bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes berücksichtigt werden kann? Mit freundlichen Grüßen
von Nestleraa am 08.04.2022, 15:36