limonie
Sehr geehrte Frau Bader, in zwei Wochen beginnt für mich der Mutterschutz. Ich befinde mich in einer unbefristeten Teilzeit-Festanstellung und gehe davon aus, für diese Mutterschaftsgeld zu erhalten. Gleichzeitig bin ich allerdings noch in geringem Stundenumfang (8Stunden/Woche) nebenberuflich selbständig tätig. Für diese Tätigkeit muss ich keine Sozialabgaben zahlen. Vom Einkommen aus dieser Tätigkeit bin ich abhängig, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Weder physisch noch psychisch stellt die Tätigkeit für mich eine Herausforderung dar - ich gebe einem lieben, jungen Mädchen bei mir zu Hause Nachhilfeunterricht. Nun meine Frage: Ich möchte gerne so lange wie möglich dieser Tätigkeit nachkommen, um mich finanzieren zu können. Also auch noch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Ist das ohne Weiteres möglich oder muss ich mit Abzügen rechnen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen, limonie
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Da ich meine erste Frage nicht finden kann, versuche ich es erneut. Dopplung bitte ich zu entschuldigen, das war nicht in meiner Absicht. Und nun fasse ich mich kürzer: Derzeit befinde ich mich im 3. Jahr meiner Elternzeit und bin schwanger mit dem zweiten Kind. Mein Vollzeit-Arbeitsvertrag besteht weiterhin. Ich g ...
Hallo Frau Bader, ab dem 11.08.24 gehe ich in den Mutterschutz und mir ist noch unklar wie genau sich der Zuschuss des Arbeitgebers anhand des Nettolohnes berechnet. Ich arbeite im Krankenhaus und bekomme Dienste und weitere unstete Bezüge normalerweise mit einem Versatz von 2 Monaten ausbezahlt (seit der Schwangerschaft dann eben einen ents ...
Guten Tag, vielleicht können Sie mir da ja weiterhelfen und zwar befinde ich mich seit fast einem Jahr in einer Privatinsolvenz, mein Baby kommt voraussichtlich am 27. August zur Welt, daher befinde ich mich jetzt im Mutterschutz und bekomme einen Teil Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und den anderen Teil eben halt vom Arbeitgeber, mir wurde ...
Hallo, ich habe einen Hauptjob und einen Minijob als Nebenbeschäftigung. Wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld ab? Bekomme ich auch etwas vom Minijob? Oder berechnet die Krankenkasse was mir welcher Arbeitgeber bezahlt? danke!
Hallo, folgende Situation: Mein erster Sohn kam 1.8.2023 auf die Welt. Seitdem habe ich Mutterschutz und Elternzeit bis 30.8 gehabt. Diese habe ich am 20.08. einvernehmlich bis Ende September verlängert. Habe den Vertrag zum Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im August unterschrieben. Nun sollte ich zum 1.10 in Teilzeit zum Arbeiten anfangen. N ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo, Ich bekomme eigentlich einen Kita-Zuschuss von 300 Euro. Auf der Gehaltsabrechnung während des Mutterschutzes ist dieser aber nicht drauf und ist auch nicht ausgezahlt worden. Ist das richtig? In der Änderung des Vertrages steht 'Frau XY wird ab dem 1.7.23 zusätzlich zum Monatsgehalt ein Arbeitgeberzuschuss für nicht-schulpflichtige Kinder ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Selbständigkeit und "Elternzeit"
- Verlängerung der Elternzeit
- Vertragsänderung in Elternzleit
- Rechtliche Behandlung des Resturlaubs von vor der Elternzeit
- TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV
- Entgeldvorzahlung
- Beschäftigungsverbot / Frühgeburt 26+4
- Während Beschäftigungsverbot keine Sonderzahlung
- Aufstockungsvertrag und dann schwanger
- Kündigungsschutz während Elternzeit