Hallo Frau Bader. meine Frage: hat ein Kind grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater ? meine Situation: der Vater des Kindes besitzt die englische Staatsbürgerschaft, lebt und arbeitet aber in Deutschland. Wir sind nicht verheiratet, er ist vielmehr noch in einer anderen deutschen Ehe gebunden. Er hat nun angekündigt, nicht für das Kind zu zahlen. Kann er das so einfach ? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 15.01.2003, 13:21