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Hallo Frau Bader, der Vater meines Kindes besitzt die englische Staatsbürgerschaft, lebt aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Muß er trotzdem Unterhalt zahlen? Vielen Dank.
Hallo, wenn Sie nach deutschem Recht verheiratet sind, ja. Suchen Sie sich mal im Netz das EGBGB. Da Art. 13. GRuß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, der vater meiner tochter hat auch eine ausländische staatsangehörigkeit und lebt schon länger in deutschland (wir waren verheiratet) und natürlich muß er unterhalt zahlen. er arbeitet ja auch hier uns zahlt steuern etc. Lg stephanie
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