User-1735893838
Hallo mein Mann will sich trennen. Nun ist meine große Angst, dass ich ohn etwas dastehe. Was steht mir an Trennungs-/nachehelichen/Kindesunterhalt zu (Verdienst M 1700 nett, ich 790 netto, 1 Kind 4 Jahre). Anspruch Wohngeld bei Ersparnissen? Vielen Dank für die Antwort.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise, Unterhalt kann ich hier nicht berechnen Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo Kindesunterhalt wirst du auf jedenfalls bekommen,nach einer Trennung wird er sicher stk 1 bekommen da wird das gehakt niedriger sein ob da Trennungsunterhalt über bleibt kann dir nur ein Anwalt berechnen!!! Also ab zum Amtsgericht und einen beratungsschein holen den müsstest du bei deinem gehalt bekommen,Abrechnungen von ihm mitnehmen und berechnen lassen.
Mitglied inaktiv
mei, was wirst du nach der stkl.änderung bekommen an kindesunterhalt? vll 230€? für den trennungsunterhalt bleibt dann nicht mehr viel.... soweit ich weiß, muß man beim wohngeldantrag schon auch ersparnisse angeben. ein bißchen was darf man haben...wieviel steht irgendwo im netz.
CKEL0410
Ich glaub auch das nichts für dich übrig bleibt ,zumal dein Kind 4 Jahre alt ist,ab 3 soll ja jeder versuchen selber für dich aufzukommen,kannst Du im Job vielleicht die stunden erhöhen?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, der Vater meines Kindes besitzt die englische Staatsbürgerschaft, lebt aber schon seit vielen Jahren in Deutschland. Muß er trotzdem Unterhalt zahlen? Vielen Dank.
Hallo Frau Bader. meine Frage: hat ein Kind grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt vom leiblichen Vater ? meine Situation: der Vater des Kindes besitzt die englische Staatsbürgerschaft, lebt und arbeitet aber in Deutschland. Wir sind nicht verheiratet, er ist vielmehr noch in einer anderen deutschen Ehe gebunden. Er hat nun angekündigt, nicht ...
es verhält sich folgendermaßen: mein Partner hat ein fast dreijähriges Kind aus der vorherigen Partnerschaft. Kenntnis und Anerkennung der Vaterschaft erfolgten als das Kind ca. 2 Jahre alt war. die Kindesmutter bezieht seit kurzen alg2 und das Jobcenter fordert nun unterhalt für das Kind nebst Kindesmutter. die Berechnung vom Jobcenter erfolgt an ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...
Hallo, ich hab da mal eine Frage. Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Hallo! Ich war ab 2016 durchgängig Vollzeit beschäftigt bis ich dann 02/21 ins Beschäftigungsverbot kam und Juli 21 mein erstes Kind kam. Danach war ich in Elternzeit, bin erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit zu Beginn Mutterschutz meines 2. Kindes, welches im Juni 23 zur Welt kam, beendet. Danach wieder Elternzeit bis 08/2025. Ab 0 ...
Hallo, ich bin auf Grund einer Erkrankung nicht erwerbsfähig und beziehen eine volle Erwerbsminderungsrente. Meine Frau arbeitet in Vollzeit. Wir leben in Mecklenburg-Vorpommern und haben momentan einen Teilzeitplatz für unseren Sohn. Nun meine Frage, was für ein Kita-Platz und später Hortplatz würde uns zustehen? Da meiner Auffassung ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Noch-Ehemann und ich haben 2 gemeinsame Kinder, welche nach der Scheidung bei mir leben werden. Er kann mit seinem Gehalt (mit Berücksichtigung des Eigenbehalts von 1750) den Unterhalt für beide Kinder nicht leisten. Zur Ergänzung: ihm gehört ein Haus, welches jedoch noch nicht abbezahlt ist. Wie läuft das in di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit