Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehalt Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gehalt Beschäftigungsverbot nach Krankengeld

Bella0407

Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem Fall der Lohn im BV, da ich ja erst neu angefangen habe und innerhalb der Zeit 4 Wochen Krankengeld erhalten habe?    Vielen Dank und liebe Grüße! 


annarick

Du bekommst das, was im Vertrag steht. Also den vollen Lohn. Und die Monate mit Krankengeld kannst du fürs Elterngeld verschieben.


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