Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld und Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld und Beschäftigungsverbot

A.S.9

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir dazu, wenn möglich den Gesetzesauszug zu diesem Paragraph nennen? Damit ich was handschriftlich festes habe? Vielen lieben Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Beschäftigungsverbot ist nur möglich, wenn man tatsächlich arbeitsfähig ist. Solange man also noch krank ist, spielt dieses keine Rolle. Solange die Krankheit besteht erhalten Sie demnach weiterhin Krankengeld. Liebe Grüße NB


cube

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Die AU geht dem BV vor. Ein BV setzt Arbeitsfähigkeit voraus - und offensichtlich bist du ja genau das nicht. Warum stellt die FA einBV aus, obwohl du noch AU bist?


cube

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Das BV zählt nicht sondern die AU. Also weiterhin KG. Aber: bist du dann ab dem 9.9. wieder gesund? Denn ohne dass du grundsätzlich gesund = arbeitsfähig bist, kann/darf die FA eh kein BV ausstellen. Und falls das BV den Arbeitsplatz betrifft, erst Recht nicht. Denn da muss der AG erst mal prüfen können, ob er dir einen MuSchu-konformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann. Kann er das nicht, stellt ER ein BV bezgl. des Arbeitsplatzes aus. Ich würde da gut aufpassen - denn die KK wird genau hinschauen, wenn man von monatelanger AU plötzlich offenbar gesundet, um dann aber sofort im Anschluss ein BV vom FA zu erhalten.


Mitglied inaktiv

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Hat doch Frau Bader beantwortet... Die KK muss zahlen.


KielSprotte

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Warum stellst du Frau Bader die Frage noch einmal? Hat sie doch bereits beantwortet.....?! Die Antwort wird sich nicht ändern.


Bone

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Das BV hätte nicht ausgestellt werden dürfen, da die AU dieses unnötig macht. Kann dir auch noch richtig Ärger machen weil die KK sich fragen wird, warum du ein BV bekommst, wenn du nicht arbeitsfähig bist.


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