Guten Tag,
ich habe folgende Frage an Sie, ich bin seit fast 1,5 Jahren krankgeschrieben und es läuft im Juni ab. Nun wurde eine nicht geplante Schwangerschaft festgestellt, worüber wir uns natürlich trotzdem freuen. Jetzt ist meine Frage, wenn die Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausschreibt wie verhält sich die ganze Lage? Zahlt der AG den Lohn weiter? Liebe Grüße Monika
von
Moni091983
am 27.04.2022, 09:06
Antwort auf:
Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein BV ist nur auszusprechen, wenn man gesund ist, also arbeitsfähig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2022
Antwort auf:
Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot
Hallo,
krank geht vor BV, dafür musst Du gesund sein.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 27.04.2022, 09:13
Antwort auf:
Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot
Heißt im Klartext: damit die KK das BV ohne zu zucken anerkennt, müsstest du jetzt gesund sein und arbeiten gehen können und dann kann der AG nach Mitteilung der Schwangerschaft eine Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes machen und ggf. ein BV aussprechen.
Die FA kann kein BV aussprechen, welches sich auf den Arbeitsplatz bezieht. Nur eines, dass sich auf eine generelle Gefährdung des Babys oder der Mutter bezieht. Sie kann also nicht die aktuelle AU in ein BV umwandeln. Deine aktuelle Erkrankung muss beendet sein, bevor irgendjemand ein BV aus einem anderen Grund aussprechen kann.
von
cube
am 27.04.2022, 10:13
Antwort auf:
Vom Krankengeld ins Beschäftigungsverbot
Ast du überhaupt noch einen AG?
Wenn nicht, wäre ein BV noch ungünstiger.
Aber ist noch egal: eine Krankschreibung geht jedem BV vor!
Mitglied inaktiv - 27.04.2022, 12:20