Bual2021
Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder eine längere AU Attestierung. Mutterschaftsgeld fällt leider weg, weil zwischen 15.04. und 04.07. mehr als 6 Wochen liegen, die KK (AOK) sagte mir am Telefon: ,mit einem Beschäftigungsverbot benötigen wir eine lückenlose Krankschreibung, diese reichen sie bei uns ein und wir überprüfen diese evtl. kann ihnen Krankengeld gezahlt werden“ näher ist die Dame nicht auf das Thema eingegangen. Könnte was draus werden? Soll ich ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen? Oder eine längere AU Attestierung? Wie lange würde ich, wenn ich Krankengeld erhalte, diese bekommen? So viele fragen und die Krankenkasse mag nichts dazu sagen. Ich bedanke mich jetzt schonmal herzlichst für eure Zeit und Hilfe. lg PS: Kindesvater ist Berufstätig daher fällt Alg2 weg.
Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Sie müssen aufpassen, dass kann rechtlich schnell gefährlich werden. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Entweder ist jedwede Tätigkeit eine Gefahr für dich oder dein Baby oder nicht. Entweder bist du krank oder nicht. Da gibt es keinen Spielraum für Empfehlungen bzw. ein BV oder eine AU ohne tatsächliche Krankheit oder Gefährdung ist Betrug. Kein Wunder, dass die Kasse sich da raushalten will.
Bual2021
Hallo suityourself, Du hast mich da irgendwo missverstanden, der Arzt empfiehlt ein Beschäftigungsverbot, aber auch eine mögliche Attestierung für eine Arbeitsunfähigkeit in meinem Bereich wäre möglich. Ich möchte mich da jetzt auch nicht rechtfertigen müssen, wieso, weshalb, warum oder mir irgendwelche Unterstellungen antun.
User-1736455377
Aber es bleibt doch dabei: entweder sieht dein Arzt einen Grund für eine AU (oder ärztliches BV) und stellt entsprechend aus oder eben nicht. Ich verstehe nicht, wem dein Arzt hier etwas empfehlen will, für dass eigentlich doch eh er zuständig wäre.
WonderWoman
die frage ist doch: bist du krank (dann au) oder würde jedwede beschäftigung (eine konkrete hast du ja derzeit nicht) das leben von dir und/oder deinem kind gefährden (dann bv). Rechtlich ist das nicht austauschbar, die medizinischen voraussetzungen für das eine oder andere sind unterschiedlich. und wenn deine gyn schon nicht weiß was du bist dann ist es halt schwer. kein vorwurf, nur der hinweis dass das rein rechtlich kein wunschkonzert ist.
Ani123
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft beim AG wird dieser eine Gefährdungsbeurteilung gemacht haben. Diese hat ergeben, dass ihr Arbeitsplatz mitterschutzkomform ist. Wäre der es nicht und ihr AG hätte keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie gehabt hätte er ein BV ausgesprochen. Der Gynäkologe kann auch ein BV aussprechen insofern jede berufliche Tätigkeit eine Gefährdung für Sie und/oder das ungeborene Kind darstellt. Da er es bis jetzt nicht gemacht hat scheint er keine Gefährdung zu sehen. Damit entfällt das BV. Während der Weiterbildung kann es sein, dass ein neuer Anspruch auf ALG1 erworben wird, welchen sie ab den 15.04. geltend machen können. Erkundigen Sie sich deswegen bei der Agentur für Arbeit. Am besten wäre es wenn sie sich eine Arbeit für ab den 15.04. suchen. Vielleicht übernimmt der AG sie wo sie zurzeit in Weiterbildung sind? Oder sie bewerben sich woanders. Jeder Verdienst erhöht ihr EG. Der Bezug von ALG zählt mit 0€ und zurzeit würden sie nur den Mindestsatz von 300€ bekommen. Die Schwangerschaft müssen sie nicht angeben. Begeistert wird zwar kein AG sein, wenn dieser dann erfährt, dass sie ab dem 31.05. im Mutterschutz sind. Allerdings wäre es aus finanzieller Sicht die beste Variante. Zudem könnten sie nach bzw. in der EZ dort arbeiten. Bzgl. der 6 Wochen: Vom 15.04. bis 30.05. sind es keine 6 Wochen. Wären Sie da AU und die Agentur für Arbeit zahlt nicht könnten sie KG beziehen. Es ist schon merkwürdig wenn sie genau nach dem Ende der Weiterbildung AU geschrieben werden. Das hat einen Beigeschmack und das ihr Gynäkologe das unterstützt auch. Sie müssen nicht das machen was ihr Gynäkologe ihnen vorschlägt. Wie es mit dem Mutterschaftsgeld aussieht sollten sie nachfragen. Ein BV endet zum Mutterschutz. Eine AU meist auch. Mit AG würden sie weiterhin Gehalt bekommen.
Neverland
Deine Ärztin reitet dich gerade in die Scheisse. Ein BV geht nur dann, wenn du arbeitsfähig bist. Bist du arbeitsunfähig, muss sie eine AU ausstellen. Diese hebelt jegliches BV aus.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, ich habe folgende Frage an Sie, ich bin seit fast 1,5 Jahren krankgeschrieben und es läuft im Juni ab. Nun wurde eine nicht geplante Schwangerschaft festgestellt, worüber wir uns natürlich trotzdem freuen. Jetzt ist meine Frage, wenn die Frauenärztin mir ein Beschäftigungsverbot ausschreibt wie verhält sich die ganze Lage? Zahlt der ...
Hallo Frau Bader, Ich bin leider mehrere Monate bereits krankgeschrieben und deswegen im Krankengeldbezug. Meine Frauenärztin meinte, sie könnte mir ein Brschäftigungverbot ausstellen. Mir stellt sich die Frage, ob ich hierzu erst wieder gesund geschrieben werden muss oder das BV sofort gelten würde. Vielen Dank
Sehr geehrte Frau Bader, Nachdem ich im April von meiner ersten Schwangerschaft erfahren habe, wurde mir kurz darauf mitgeteilt, dass die Praxis, in der ich derzeit angestellt war, schließen wird. Ich meldete mich fristgerecht arbeitslos, wurde dann allerdings noch während meiner Beschäftigung in der Praxis in der letzten Woche meiner Anstellung ...
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, ich habe seit mehreren Monaten eine Krankschreibung erhalten aktuell bis zum 09.09.2022. Am 18.08.2022 erhielt ich vom Frauenarzt ein inviduelles Beschäftigubgsverbot. Nun ist meine Frage, ob weiterhin die Krankenkasse bis zum 08.09.2022 das Krankengeld zahlen muss oder der Arbeitgeber? Könnten Sie mir daz ...
Liebe Frau Bader, Ich bin in einer sehr vertrakten Situation: seit Anfang 2022 bin ich im Krankengeldbezug. Dieser läuft Mitte Mai 23 aus und ich muss nun Arbeitslosengeld wegen der AU beantragen. Ich bin in der 10. Woche schwanger. Im Juli ist eine Reha bewilligt, die ich aber aufgrund der SS möglicherweise nicht antreten kann. Grund für die AU s ...
Hallo Ich bin jetzt in der 20 SSW. In der 14. Schwangerschaftswoche habe ich Beschäftigungsverbot von mein Frauenarzt bekommen. Vor dem Beschäftigungsverbot war ich 6 Wochen + 2 Tage krank, also ich bin nur 2 Tage ins Krankengeld gefallen. Also am 21.09.23 und 22.09.23. Das Beschäftigungsverbot habe ich am 22.09.23 bekommen. Ich arbeite vollzei ...
Hallo, ich wurde gekündigt als mein Chef erfahren hat, dass ich schwanger bin. Darauf hin habe ich mit ihm persönlich telefoniert und er meinte er zieht die Kündigung zurück und schickt mir dies schriftlich zu, dass würde allerdings dauern da er jetzt in den Urlaub geht. An dem Tag, an dem ich nicht mehr hätte klagen können, bestand er doch ...
Hallo Frau Bader, Ich habe jetzt 6 Monate Krankengeld bekommen und mein Gynäkologe hat mich (aktuell 12SSW) jetzt ins individuelles Beschäftigungsverbot geschickt. Bekommen ich jetzt 100% von meinem Lohn oder bekomme ich genauso viel wie beim Krankengeld 67%??
Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Kur
- Schwanger kurz vor Ende elternzeit - danach BV- Gehalt?
- Neue Freundin von Ex Mann extrem toxisch
- Urlaubstage
- Schwanger in Elternzeit (BV)
- Beschäftigungsverbot Pflege (ambulant)
- Schwangerschaft als Werksstudentin
- Wieder schwanger während Elternzeit
- Reduzierung Arbeitsnach nach EZ
- Umgangsrecht begleitet